Öffentliche Konsultation zur harmonisierten Einstufung von Borsäure und verschiedenen Boraten


Geschrieben von: Trace One

Borsäure und andere Borate sind Gegenstand einer öffentlichen Konsultation

Öffentliche Konsultation zur harmonisierten Einstufung von Borsäure und verschiedenen BoratenEine neue öffentliche Konsultation zur harmonisierten Einstufung von Borsäure und verschiedenen Boraten, die in Anhang VI der CLP-Verordnung aufgeführt sind, wurde eröffnet. Derzeit haben diese Stoffe bereits eine harmonisierte Einstufung mit spezifischen Konzentrationsgrenzwerten (SCLs = Specific Concentration Limits) bezüglich Reproduktionstoxizität (Repr. 1B, H360FD).

Die Konsultation betrifft den Vorschlag, die SCLs zu streichen und durch die auf 0,3% festgelegte allgemeine Konzentrationsgrenze (GCL = Generic Concentration Limit) zu ersetzen, um Gemische einzustufen, die Borsäure und die betreffenden Borate enthalten.

Da die GCL niedriger als die derzeit bestehenden SCLs ist, kann dies zu Änderungen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Produkten führt, die diese Stoffe enthalten.

Die von der öffentlichen Konsultation betroffenen Stoffe sind:

  • Borsäure [1] (EG-Nr. 233-139-2 [1], CAS-Nr. 10043-35-3 [1]); Borsäure [2] (EG-Nr. 234-343-4 [2], CAS-Nr. 11113-50-1 [2]);
  • Dibortrioxid; Boroxid (EG-Nr. 215-125-8, CAS-Nr. 1303-86-2);
  • Dinatriumtetraborat, wasserfrei; Borsäure, Dinatriumsalz [1] (EG-Nr. 215-540-4 [1], CAS-Nr. 1330-43-4 [1]); Tetrabor-dinatrium-heptaoxid, Hydrat [2] (EG-Nr. 235-541-3 [2], CAS-Nr. 12267-73-1 [2]); Orthoborsäure, Natriumsalz [3] (EG-Nr. 237-560-2 [3], CAS-Nr. 13840-56-7 [3]);
  • Dinatriumtetraborat, Decahydrat; Borax, Decahydrat (EG-Nr. 215-540-4, CAS-Nr. 1303-96-4);
  • Dinatriumtetraborat, Pentahydrat; Borax, Pentahydrat (EG-Nr. 215-540-4, CAS-Nr. 12179-04-3).

Die öffentliche Konsultation wird geschlossen am 22. Februar 2019.

Harmonisierte Einstufung: Was können Unternehmen tun?

Öffentliche Konsultationen zur harmonisierten Einstufung ermöglichen es Unter­nehmen, die an einem oder mehreren der betroffenen Stoffe interessiert sind, diese Einstufung zu kommentieren. Wer über Daten von Interesse verfügt, kann sich an die ECHA wenden, um diese Informationen zu übermitteln.

Weitere Informationen über die Konsultationen zur harmonisierten Einstufung finden Sie unter folgendem Link:

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