10. ATP in Kraft getreten


Geschrieben von: Trace One

Die 10. ATP der CLP-Verordnung

X-ATPAm 4. Mai 2017 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2017/776 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung, auch als 10. ATP (ATP = Adaptation to the Technical Progress) bezeichnet, aktualisiert die Verordnung 1272/2008 (CLP).

Insbesondere wird der Anhang VI der CLP-Verordnung geändert, indem die harmonisierte Einstufung von 13 bereits in Anhang VI aufgeführten Stoffen aktualisiert und 23 neu harmonisierte Stoffe in denselben Anhang aufgenommen werden.

Die wichtigste Neuerung, die mit dieser Verordnung eingeführt wurde, ist die Aufnahme von Daten zur Abschätzung der akuten Toxizität (ATE) innerhalb der harmonisierten Einstufung einiger Stoffe. In ATP 10 werden ATE-Werte für Nikotin (CAS-Nr. 54-11-5) angegeben.

Die 10. ATP ist am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung wird nun in allen ihren Teilen als verbindlich betrachtet und ist in allen Mitgliedstaaten ohne Abweichungen anzuwenden.

Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Verordnungstext, der in allen europäischen Sprachen unter folgendem Link verfügbar ist:

Newsletter 116