4 neue Stoffe zur Kandidatenliste hinzugefügt
Geschrieben von:
Selerant EHS
Welche Stoffe wurden zur Kandidatenliste hinzugefügt?
Die ECHA kann auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaats einen Stoff vorschlagen, der als sehr besorgniserregend eingestuft werden soll (SVHC). Wenn der Stoff als solcher gekennzeichnet ist, wird er zur eventuellen Aufnahme in die Zulassungsliste (REACH-Anhang XIV) in die Kandidatenliste aufgenommen.
Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste schafft gesetzliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Artikeln herstellen, einführen oder verwenden.
Am 25. Juni 2020 wurden der Kandidatenliste vier Stoffe hinzugefügt, von denen einige als Katalysatoren in industriellen Prozessen verwendet werden, einer in Körperpflegeprodukten verwendet wird:
- 1-Vinylimidazol (CAS-Nr. 1072-63-5)
- 2-Methylimidazol (CAS-Nr. 693-98-1)
- Dibutylbis(pentan-2,4-dionato-O,O')zinn (CAS-Nr. 22673-19-4)
- Butyl-4-hydroxybenzoat (Butylparaben) (CAS-Nr. 94-26-8)
Weitere Informationen zur Kandidatenliste über folgende Links:
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