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8 neue besonders besorgniserregende Stoffe der SVHC-Liste hinzugefügt
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Regulatory
Geschrieben von:
Selerant EHS
Welche Stoffe wurden in die Kandidatenliste aufgenommen?
Die ECHA kann auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaats einen als besonders besorgniserregend (SVHC) einzustufenden Stoff vorschlagen. Nach Einstufung wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, um schließlich in die Zulassungsliste überführt zu werden (REACH Anhang XIV). Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste begründet rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Zubereitungen oder Erzeugnissen herstellen, importieren oder verwenden.
Am 8. Juli 2021 wurden acht Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen, von denen einige als Lösungsmittel, Flammschutzmittel, zur Herstellung von Kunststoffprodukten oder Duftartikeln verwendet werden:
- 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine einzelnen Stereoisomere
- Orthoborsäure, Natriumsalz (CAS-Nr. 13840-56-7, EG-Nr. 237-560-2)
- 2,2-Bis(brommethyl)propan-1,3-diol (BMP), 2,2-Dimethylpropan-1-ol, Tribromo-Derivativ/3-Brom-2,2-bis(bromomethyl)-1-propanol (TBNPA) und 2,3-Dibrom-1-propanol (2,3-DBPA)
- Glutaral (CAS-Nr. 111-30-8, EG-Nr. 203-856-5)
- Chlorparaffine mittlerer Kettenlänge (MCCP); UVCB-Stoffe bestehend aus mehr als oder gleich 80 % linearen Chloralkanen mit Kohlenstoffkettenlängen im Bereich von C14 bis C17
- Phenol, Alkylierungsprodukte (hauptsächlich in para-Stellung) mit C12-reichen verzweigten Alkylketten aus der Oligomerisierung, die ein einzelnes Isomer und/oder Kombinationen davon umfassen (PDDP)
- 1,4-Dioxan (CAS-Nr. 123-91-1, EG-Nr. 204-661-8)
- 4,4'-(1-Methylpropyliden)bisphenol (CAS-Nr. 77-40-7, EG-Nr. 201-025-1)ò
Der Stoff Tetrahydro-4-methylphthalsäureanhydrid (EG-Nr. 251-823-9) wurde in der Vergangenheit von der ECHA fälschlicherweise mit dem SVHC Hexahydromethylphthalsäureanhydrid [einschließlich cis- und trans-stereoisomerer Formen und aller möglichen Kombinationen] in Verbindung gebracht. Die ECHA hat diesen Fehler korrigiert, indem sie Tetrahydro-4-methylphthalsäureanhydrid von der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe gestrichen hat.