Aktualisierung der Beschränkung 51 im REACH-Anhang XVII

| Europe
Geschrieben von: Trace One

Zur Bedeutung von Beschränkungen

plastic-toysBeschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor inakzeptablen Risiken, die mit einigen gefährlichen chemischen Stoffen einhergehen. Beschränkungen, die in Anhang XVII der Verordnung EG Nr. 1907/2006 (REACH) beschrieben werden, können die Herstellung, Verwendung oder Vermarktung eines bestimmten Stoffes einschränken oder verbieten. Beschränkungen, denen ein Stoff oder eine Mischung unterliegt, müssen im Abschnitt 15 des SDB angegeben werden.

Was ändert sich in Anhang XVII nach der neuen Verordnung?

Verordnung EU 2018/1513 hat Beschränkung 51 eingeführt, betreffend die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug und Babyartikeln. Der Stoff Diisobutylphthalat (DIBP) (CAS: 84-69-5) wurde in die Liste der bereits eingeschränkten Phthalate aufgenommen.

Verordnung EU 2018/2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Dezember 2018, trat am 7. Januar 2019 in Kraft. Was DIBP betrifft, so gilt seine Beschränkung ab dem 7. Juli 2020. Zudem beschreibt die Beschränkung selbst eine Reihe von Ausnahmen. Sie können den vollständigen Text lesen, indem Sie dem Link am Ende dieses Artikels folgen.

Trace One arbeitet bereits daran, seinen Kunden ein spezielles Update zur Verordnung 2018/2005 zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Verordnung 2018/2005 zur Änderung der Beschränkungen des Anhangs XVII finden Sie unter diesem Link:

Newsletter 118