Aktualisierung von Anhang VIII der CLP-Verordnung


Geschrieben von: Trace One

Anhang VIII: Was bringt er Neues?

Aktualisierung von Anhang VIII der CLP-Verordnung Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische auf den Markt bringen, den benannten Stellen sachdienliche Informationen über Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen mitteilen.

Derzeit geschieht dieser Prozess für jeden EU-Mitgliedstaat auf eine andere Art und Weise, was ein Hindernis beim Inverkehrbringen gefährlicher Gemische in mehreren EU-Ländern darstellt.

Die Veröffentlichung der Verordnung 2017/542 tritt an die Stelle des Anhangs VIII der CLP-VO mit dem Ziel, dieses Einreichungsverfahren sowie das Datenformat für die gesamte EU zu harmonisieren.

Verschiebung der ersten Umsetzungsfrist von Anhang VIII

Die CARACAL (die Expertengruppe, die die ECHA und die Europäische Kommission in Fragen im Zusammenhang mit REACH und CLP unterstützt) hat einigen von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Anhang VIII der CLP-VO einstimmig zugestimmt. Die Kommission befasst sich derzeit mit der Annahme eines delegierten Rechtsakts, mit dem die erste Frist für die harmonisierte Deklaration von Gemischen für den Endverbraucher vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben wird. Das Inkrafttreten dieser Änderung wird bis zum Ende 2019 erwartet.

Andere Umsetzungstermine, z. B. für gewerbliche und industrielle Zwecke, sind von diesem Update nicht betroffen.

Kommende Aktualisierungen während 2020

Die Europäische Kommission ist auch dabei, einige der von Interessengruppen und nationalen Behörden angesprochenen Probleme in Bezug auf die Durchführbarkeit der Meldepflichten zu lösen, z. B. die Auswirkungen einer hohen Variabilität der Gemischzusammensetzung aufgrund der natürlichen Herkunft der Komponenten und der Auswirkungen mehrerer Zulieferer von Gemischkomponenten mit den gleichen technischen Eigenschaften und Gefahren. Eine weitere Aktualisierung von Anhang VIII wird für 2020 erwartet.

Trace One verfolgt die Entwicklung mit größter Aufmerksamkeit und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Für den Zugriff auf (EU) 2017/542 und Entwurfstext der Revision, benutzen Sie bitte diese Links:

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