Aktuelles zu Anhang VIII CLP-VO


Geschrieben von: Trace One

Anhang VIII: Was bringt er?

Anhang VIII: Was bringt er?Gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, relevante Informationen für die Notfallhilfe mitteilen. Diese Information muss an die benannten Stellen weitergegeben werden.

Gegenwärtig läuft dieser Prozess in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise ab. Dies ist ein Hindernis beim Verkauf gefährlicher Gemische in mehreren EU-Ländern.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung 2017/542, die den CLP-Anhang VIII enthält, sollen dieser Einreichungsprozess sowie das Datenformat für die gesamte EU harmonisiert werden.

Die neue Version der ECHA-Leitlinien zum Anhang VIII

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich die zweite Fassung der Leitlinien “Guidance on harmonised informations relating to emergency health response – Annex VIII to CLP” veröffentlicht, mit dem Unternehmen bei der Einhaltung der Verpflichtungen aus Anhang VIII unterstützt werden sollen.

Die zweite Version der Leitlinien enthält zusätzliche Informationen zur Rolle der Distributoren, ein Thema, das in der vorherigen Version des Dokuments nicht enthalten war. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Mitgliedstaaten noch keinen einhelligen Konsens erzielt haben, wie in der „Anmerkung für den Leser“ im Text selbst angegeben.

Das Dokument ist nur in englischer Sprache verfügbar, Übersetzungen in andere EU-Sprachen sind in Vorbereitung.

Konsultation zur Verschiebung der ersten Umsetzungsfrist

Im August 2019 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Verschiebung des ersten Anwendungstermins nach Anhang VIII eingeleitet. Dieses erste Datum stellt die Frist dar, bis zu der die neuen Mitteilungen für gefährliche Gemische, die für den privaten Verbrauch bestimmt sind, gemäß Anhang VIII abgefasst werden müssen. Sie ist derzeit auf den 1. Januar 2020 in Verbindung mit dem Geltungsbeginn von Anhang VIII festgelegt.

Der Vorschlag würde diese Frist um ein Jahr verschieben und auf den 1. Januar 2021 festsetzen.

Trace One verfolgt die Entwicklung dieser Situation mit größter Aufmerksamkeit, und wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Zugriff auf Verordnung (EU) 2017/542 und die offiziellen ECHA-Lietlinien erhalten Sie über folgende Links:

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