CLP-Verordnung aktualisiert: 15. ATP


Geschrieben von: Trace One

Die 15. ATP der CLP-Verordnung

CLP-Verordnung aktualisiert: 15. ATP

Am 11. August 2020 wurde die Verordnung 2020/1182, nach inoffizieller Zählung die 15. ATP (Adaptation to the Technical Progress), im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung 1272/2008 (CLP) geändert.

Die 15. ATP aktualisiert Anhang VI CLP-Verordnung, indem 37 harmonisierte Stoffeinstufungen hinzugefügt, zwei gestrichen und die Einstufung von 21 bereits im Anhang enthaltenen Stoffen geändert werden.

15. ATP: Was ist neu?

Hier sind einige der wichtigsten Änderungen, die durch die 15. ATP eingeführt werden:

  • Hinzufügen der akuten und chronischen aquatischen Toxizitätseinstufung (H400 und H410) für Blei in Pulverform,
  • Einführung der harmonisierten Einstufung von Salpetersäurelösungen bis zu und über 70%,
  • Einführung der harmonisierten Einstufung von MBIT (2-Methyl-1,2-benzothiazol-3(2H)-on, CAS-Nr. 2527-66-4), einschließlich der Schätzwerte für die akute Toxizität für dermale und orale Exposition,
  • Einführung der Einstufung von L-(+)-Milchsäure (CAS-Nr. 79-33-4) Hautätzend 1C und Schwerer Augenschaden 1.

Die Anwendung der Einstufung in Bezug auf die akute Inhalationstoxizität von 2-Butoxyethanol und die Übernahme der Einstufung von Bleipulver für Blei in massiver Form werden noch diskutiert.

Die 15. ATP tritt am 1. März 2022 in Kraft und kann bereits auf freiwilliger Grundlage angewendet werden.

Trace One hat eine regulatorische Analyse der 15. ATP geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Klicken Sie auf diesen Link für den vollständigen Text der 15. ATP:

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