CLP-Verordnung aktualisiert: 17. ATP

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Geschrieben von: Trace One

Die 17. ATP der CLP-Verordnung

CLP-Verordnung aktualisiert: 17. ATPAm 11. März 2021 wurde die Verordnung 2021/849, die der 17. ATP entspricht, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung 1272/2008 (CLP) geändert.
Mit der 17. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 2 harmonisierte Stoffe hinzugefügt, ein Stoff gestrichen und die Einstufung von 39 bereits im Anhang enthaltenen Stoffen geändert wird.

17. ATP: Was ist neu?

Hier sind einige der wichtigsten Änderungen, die mit der 17. ATP eingeführt wurden:

  • Aufhebung der spezifischen Konzentrationsgrenze für Repr. 1B, H360FD für Borsäure (Indexnr. 005-007-00-2), Dibortrioxid (Indexnr. 005-008-00-8) und verschiedene Borate unter Indexnr. 005-011-00-4.
  • Einführung der Schätzwerte für die akute Toxizität für Dikupferoxid (Indexnr. 029-002-00-X), Dikupferchloridtrihydroxid (Indexnr 029-017-00-1), Kupferdihydroxidnr. (Index 029-021-00-3) und andere Stoffe.
  • Änderung der Multiplikationsfaktoren für die Einstufung von Umweltgefahren für verschiedene Stoffe
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Tetrafluorethylen (CAS-Nr. 116-14-3, EG-Nr. 204-126-9) als Klasse 3.6, Kategorie 1B, H350 und für Zitronensäure (CAS-Nr. 77-92-9, EG-Nr. 201-069-1) als Klasse 3.3, Kategorie 2, H319 und Klasse 3.8, Kategorie 3, H335.

Die 17. ATP wird am 17. Dezember 2022 in Kraft treten und kann bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden.

Trace One hat eine regulatorische Analyse der 17. ATP geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Klicken Sie auf diesen Link, um den vollständigen Text des 17. ATP zu lesen:

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