CLP-Verordnung wird aktualisiert: 13. ATP


Geschrieben von: Trace One

Die 13. ATP der CLP-Verordnung

Die 13. ATP der CLP-VerordnungAm 5. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 zur Anpassung der Verordnung 1272/2008 (CLP), auch 13. ATP (ATP = Adaptation to the Technical Progress) genannt, im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Der Name "13. ATP" ist ein gebräuchlicher Benennungsstandard für die Aktualisierungen der CLP-Verordnung und hat keinen offiziellen Charakter. Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 wurde veröffentlicht, obwohl die zwölfte Version noch nicht veröffentlicht ist und nur als Entwurf vorliegt. Die 12. ATP wird die CLP-Kriterien an die 6. und 7. UN-GHS-Revisionen anpassen, ihre Veröffentlichung ist für das erste Trimester 2019 zu erwarten.

Die 13. ATP aktualisiert Anhang VI der CLP-VO durch Hinzufügen von 16 neuen und Änderung von 18 Stoffen bzw. Einstufungen, die bereits im Anhang VI enthalten sind. Viele dieser Stoffe sind in der chemischen Industrie weit verbreitet, wie z.B. Natriumhypochlorit und Salicylsäure.

Darüber hinaus führt die 13. ATP harmonisierte Werte für die akute Toxizität (ATE) für drei Stoffe ein: Colecalciferol (CAS 67-97-0), Pyrocatechol (CAS 120-80-9) und Pinoxaden (CAS 243973-20-8).

Die 13. ATP tritt am 1. Mai 2020 in Kraft und kann bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden.

Trace One hat die regulatorische Analyse und Implementierung der 13. ATP geplant und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Klicken Sie diesen Link an, um den vollen Text der 13. ATP (vorhanden in all EU-Sprachen) zu lesen:

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