Europa - CLP wird aktualisiert: 18. ATP

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Geschrieben von: Trace One

CLP wird aktualisiert: 18. ATPDie 18. ATP der CLP-Verordnung

Am 3. Mai 2022 wurde die Verordnung 2022/692, die der 18. ATP entspricht (inoffizielle Zählung; ATP = Adaptation to the Technical Progress), im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung 1272/2008 (CLP) geändert.

Mit der 18. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 39 harmonisierte Stoffe hinzugefügt, ein Stoff gestrichen und die Einstufung von 17 Stoffen, die bereits im Anhang enthalten sind, geändert werden.

18. ATP: Was ist neu?

Hier einige der wichtigsten Änderungen der harmonisierten Einstufung, die mit der 18. ATP eingeführt wurden:

  • Einführung der Einstufung für Melamin (CAS-Nr. 108-78-1, EG-Nr. 203-615-4) als Carc. 2, H351 und STOT RE 2, H373 (Urogenitaltrakt)
  • Hinzufügen der Einstufungen Aquatic Acute 1, H400 und Aquatic Chronic 1, H410 (M = 10) zur bereits bestehenden Einstufung für Bisphenol A (CAS-Nr. 80-05-7, EG-Nr. 201-245-8)
  • Änderung der Multiplikationsfaktoren für die Umweltgefährdung verschiedener Stoffe
  • Einführung der Einstufung für Bisphenol S (CAS-Nr. 80-09-1, EG-Nr. 201-250-5) als Repr. 1B, H360FD

Die 18. ATP soll ab dem 23. November 2023 gelten, kann aber bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden.

Trace One hat eine regulatorische Analyse der 18. ATP geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Den vollständigen Text der 18. ATP finden Sie hier:

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