Die 9. ATP ist in Kraft getreten


Geschrieben von: Trace One

Die 9. ATP der CLP-Verordnung

atp-9-marzo-2018.jpgAm 19. July 2016 wurde Verordnung (EU) Nr. 2016/1179 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Diese Verordnung, auch bekannt als die 9. ATP, aktualisiert die Verordnung 1272/2008 CLP. „ATP“ steht für „Adaptation to the Technical Progress (Anpassung an den technischen Fortschritt)“.

Insbesondere ändert diese ATP den Anhang VI der CLP-Verordnung durch die Aktualisierung der harmonisierten Einstufung von 22 Stoffen, die bereits in Anhang VI gelistet waren, und durch die Aufnahme von 26 neuen harmonisierten Stoffeinträgen. Einige der betroffenen Stoffe sind Blei und Rodentizide.

Die 9. ATP ist am 1. März in Kraft getreten, wie in Absatz 2 der Verordnung beschrieben. Die Verordnung gilt nun in allen Teilen als verbindlich und ist anwendbar in allen Mitgliedsstaaten ohne Ausnahmeregelung.

Weitere Informationen finden Sie im Verordnungstext, der unter dem folgenden Link in allen europäischen Sprachen verfügbar ist:

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