ECHA-Kommittee beschließt zwei Stellungnahmen zu Beschränkungen und 10 harmonisierte Einstufungsstellungnahmen


Geschrieben von: Trace One

Was sind RAC und SEAC?

ECHA-Kommittee beschließt zwei Stellungnahmen zu Beschränkungen und 10 harmonisierte EinstufungsstellungnahmenDer Ausschuss für Risikobewertung (RAC) erstellt die Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in den folgenden REACH- und CLP-Prozessen, während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) die sozioökonomischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens oder der Verwendung der Stoffe bewertet. Die endgültigen Entscheidungen werden von der Europäischen Kommission getroffen.

Zwei neue Vorschläge zu Beschränkungen

Am 10. Dezember 2019 hat der SEAC eine Stellungnahme zu dem Beschränkungsvorschlag Italiens abgegeben, die Verwendung von N,N-Dimethylformamid (DMF) allein oder in Gemischen in einer Konzentration von mindestens 0,3 Gewichts-% zu beschränken.

Außerdem unterstützte der RAC den Vorschlag der ECHA, das Inverkehrbringen der Siloxane D4, D5 und D6 als Stoffe, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen in einer Konzentration von 0,1 Gewichts-% oder mehr pro Einzelstoff zu beschränken. Eine Konsultation zur vereinbarten SEAC-Stellungnahme wird in Kürze beginnen, und der Ausschuss wird voraussichtlich auf seiner Sitzung im März 2020 eine Stellungnahme abgeben.

Aktualisierung von Harmonisierten Einstufungen

Der RAC hat außerdem 10 Stellungnahmen zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung abgegeben, darunter acht Wirkstoffe, die in Biozidprodukten und/oder Pflanzenschutzmitteln verwendet werden, sowie zwei Industriechemikalien. Die betreffenden Stoffe sind:

  • 24-Epibrassinolid (CAS-Nr. 78821-43-9)
  • Carbendazim (ISO) (CAS-Nr. 1060521-7)
  • Cypermethrin (ISO) (CAS-Nr. 52315-07-8)
  • Tetrafluorethylen (CAS-Nr. 116-14-3)
  • Thiamethoxam (ISO) (CAS-Nr. 153719-23-4)
  • Silanamin, 1,1,1-trimethyl-N-(trimethylsilyl)-, Hydrolyseprodukte mit Siliciumdioxid (CAS-Nr. 68909-20-6)
  • Trinexapac-ethyl (ISO) (CAS-Nr. 95266-40-3)
  • 1,4-Dimethylnaphthalin (CAS-Nr. 571-58-4)
  • Imazamox (ISO) (CAS-Nr. 114311-32-9)
  • 3-Methylpyrazol (CAS-Nr. 1453-58-3)

Für weitere Informationen benutzen Sie bitte den folgenden Link:

Newsletter 127