Eine praktische Lösung für das Inverkehrbringen von Detergenzien gemäß Verordnung (EG) 648/2004


Geschrieben von: Trace One

Eine praktische Lösung für das Inverkehrbringen von Detergenzien gemäß Verordnung (EG) 648/2004Detergenzien sind in Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Artikel 2 Absatz 1 wie folgt definiert:

  • Stoff oder Zubereitung für Wasch- und Reinigungsprozesse, Seifen und/oder andere Tenside enthaltend sowie
  • Waschhilfsmittel
  • Wäscheweichspüler
  • Putzmittel
  • „andere Wasch- und Reinigungsmittel“ für alle anderen Wasch- und Reinigungsprozesse

Regulation

Mit der Verordnung werden fünf frühere Richtlinien zur biologischen Abbaubarkeit von Tensiden (Richtlinien 73/404/EWG, 73/405/EWG, 82/242/EWG, 82/243/EWG und 86/94/EWG) und die Empfehlung 89/542/EWG über die Kennzeichnung von Waschmitteln aufgehoben. In der Verordnung wird auch die einheitliche und gleichzeitige Harmonisierung der Detergens­bestimmungen in den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um die Vereinfachung weiterer Änderungen zu fördern.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Text der Verordnung unter folgendem Link entnehmen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004R0648&from=DE

Die Verordnung zielt darauf ab, Folgendes zu harmonisieren:

  • Die biologische Abbaubarkeit von Tensiden und die folgenden Verbote oder Beschränkungen, die beim Inverkehrbringen auferlegt werden können
  • Kennzeichnung von Reinigungsmitteln für den häuslichen und gewerblichen Gebrauch
  • Informationen, die die Hersteller den zuständigen Behörden und dem medizinischen Personal der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen müssen

Konsequenzen

Die Hersteller müssen auf dem Etikett alle Zutaten in abnehmender Gewichtsmenge sowie eine Website angeben, auf der die Verbraucher die vollständige Liste der Zutaten erhalten können. Allergene Substanzen müssen auf dem Etikett angegeben werden.

Darüber hinaus muss der Hersteller dem medizinischen Personal auf Anfrage unverzüglich und kostenlos das technische Datenblatt mit der Liste aller Inhaltsstoffe gemäß Anhang VII.C zur Verfügung stellen.

Beispiel für die Detergenzienkennzeichnung gemäß Richtlinie (EG) 648/2004

Beispiel für die Detergenzienkennzeichnung gemäß Richtlinie (EG) 648/2004.

Die Trace One SDS Authoring-Lösung

Die Trace One SDS Authoring-Suite unterstützt Sie beim Informationsmanagement für in Ihren Produkten enthaltene Stoffe und ermöglicht die Inhaltsberechnung für die Waschmittelprodukte gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004. Das Ergebnis kann dann gemäß den in der Verordnung festgelegten Kriterien im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Etikett angezeigt werden.

Um mehr über alle Softwarelösungen zu Trace One SDS Authoring Professional, Trace One SDS Authoring Corporate und HSM zu erfahren, wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter: EU-customer-service@selerant.com.

Newsletter 125