Eine praktische Lösung für das Inverkehrbringen von Produkten gemäß Richtlinie 2004/42/EG


Geschrieben von: Trace One

Eine praktische Lösung für das Inverkehrbringen von Produkten gemäß Richtlinie 2004/42/EGEine VOC (Volatile Organic Compound = flüchtige organische Verbindung) ist in der Richtlinie 2004/42/EG definiert als jede organische Verbindung mit einem Anfangssiedepunkt von höchstens 250 °C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa.

Regulation

Die europäische Richtlinie 2004/42/EG hat das Ziel, den Gesamt-VOC-Gehalt in bestimmten Farben und Lacken sowie in Produkten für die Fahrzeugreparatur zu begrenzen und somit die Menge an VOC, die in die Atmosphäre freigesetzt wird, zu senken. Vermutlich umfasst die nächste Überarbeitung weitere Produktgruppen, es ist aber nicht klar, wann sie veröffentlicht wird.

Anhang I dieser Richtlinie legt fest, für welche Produktkategorien diese Beschränkungen gelten, während Anhang II den maximalen VOC-Gehalt in Farben, Lacken und Produkten für die Fahrzeugreparatur festlegt. Diese Grenzwerte gelten für das gebrauchsfertige Produkt. Das Produkt muss auf dem Etikett spezifische Informationen enthalten, wie in der Richtlinie angegeben.

Sie finden den vollständigen Verordnungstext hier.

Konsequenzen

Artikel 4 der Richtlinie 2004/42/EG legt die Kriterien für die Kennzeichnung dieser Produkte fest. Sie dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn auf ihren Etiketten folgendes angegeben ist:

  • Produkttyp gemäß Anhang I sowie spezifischer VOC-Grenzwert in g/l gemäß Anhang II
  • maximal zulässiger VOC-Gehalt für das Produkt, ausgedrückt in g/l des gebrauchsfertigen Produkts.

Beschriftungsbeispiel gemäß 2004/42/EG

Beschriftungsbeispiel gemäß 2004/42/EG

Unsere Lösung

Unsere Trace One SDS Authoring-Suite hilft Ihnen bei der Verwaltung der VOC-Informationen von Stoffen, die in Ihren Zubereitungen enthalten sind, dank einer Datenbank mit vorhandenen Informationen sowie der Möglichkeit, den VOC-Gehalt gemäß Richtlinie 2004/42/EG zu berechnen. Das Ergebnis kann dann gemäß den in der oben genannten Richtlinie definierten Kriterien im Sicherheits­daten­blatt und auf dem Etikett ausgegeben werden.

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