EU: Anhang VIII, wachsende Liste von Mitgliedstaaten, die PCNs via ECHA-Portal akzeptieren, aktualisiert

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Geschrieben von: Trace One

Was bedeutet der Anhang VIII?

EU-country-list_ENGemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, relevante Informationen für den Fall einer Notfallreaktion an bestimmte benannte Stellen übermitteln.

Anhang VIII der CLP-VO, der durch die Verordnung 2017/542 hinzugefügt wurde, zielt darauf ab, die Informationen in Bezug auf Notfallmaßnahmen auf dem EU-Markt nach Format und Inhalt zu harmonisieren. Der kürzlich aktualisierte Text von Anhang VIII wurde in Verordnung 2020/1677 publiziert.

Zum Zeitpunkt des ersten Konformitätsdatums (1. Januar 2021) erklärten sich jedoch nicht alle Mitgliedstaaten bereit, die Meldung über das ECHA-Portal anzunehmen. Die Liste der Länder, die bereit sind, mit der Notifizierung nach Anhang VIII fortzufahren, wächst jedoch weiter und wird von der ECHA im Dokument “Overview of Member States decisions in relation to implementation of Annex VIII to the CLP Regulation” aktualisiert.

Welche Mitgliedstaaten sind bereit?

Ab dem 20. Januar 2021 sind folgende Mitgliedstaaten bereit, Meldungen über das ECHA-Portal anzunehmen:

  • Österreich
  • Kroatien
  • Zypern
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Litauen
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Slowenien
  • Schweden

Für die übrigen Mitgliedstaaten müssen die Verpflichteten ihre Gemische bis auf weiteres gemäß den nationalen Systemen melden. Infolgedessen wird dringend empfohlen, die zuständigen nationalen Helpdesks zu konsultieren.

Weitere Informationen zur Trace One-Lösung für Anhang VIII erhalten Sie von unserem Kundendienst unter EU-customer-service@selerant.com

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Für weitere Informationen verwenden Sie bitte die folgenden Links:

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