Europa: 12. ATP verbindlich seit 17. Oktober 2020!


Geschrieben von: Trace One

Die 12. ATP der CLP-Verordnung

Europa: 12. ATP verbindlich seit 17. Oktober 2020!

Am 28. März 2019 wurde die Verordnung (EU) 2019/521 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die 12. ATP (Adaptation to the Technical Progress) richtet die CLP-Kriterien an der 6. und 7. Ausgabe des UN-GHS aus. Insbesondere wird eine neue Klasse für desensibilisierte Sprengstoffe und eine neue Kategorie für pyrophore Gase eingeführt. Außerdem wird ein neuer generischer Grenzwert von 1% für Komponenten eingeführt, die als STOT SE 3 und als toxisch durch Aspiration für die Gefahrenberechnung von Gemischen eingestuft sind.

Die 12. ATP stellt ferner klar, wann es angebracht ist, Stoffen mit spezifischen Konzentrations­grenzwerten (SCL) den EUH208 zuzuweisen.

Schließlich ändert die 12. ATP den Text einiger H- und P-Sätze. Diesbezüglich melden wir einen Fehler in der Verordnung: Obwohl die 12. ATP Aktualisierungen der Kriterien für die Zuweisung von Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) enthält (in Teil 1 von Anhang IV CLP-Verordnung enthalten), wurden einige dieser Änderungen nicht in den zugehörigen mehrsprachigen Tabellen berücksichtigt, enthalten in Teil 2 desselben Anhangs. Folglich besteht z.B. für P103 und P280 keine Überein­stimmung zwischen dem in Teil 1 angegebenen Text und dem in Anhang IV Teil 2 angegebenen Text. Schauen Sie sich als Beispiel den Text von P103 in Englisch an:

  • Read carefully and follow all instructions. (Anhang IV, Teil 1)
  • Read label before use. (Anhang IV, Teil 2)

In Deutsch:

  • Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
  • Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

In jedem Fall möchten wir Sie daran erinnern, dass der einleitende Absatz von Anhang IV eine gewisse Flexibilität für die Texte von Sicherheitshinweisen zulässt.

Seit wann ist die 12. ATP verbindlich?

Die 12. ATP gilt ab dem 17. Oktober 2020. Diese Verordnung ist in ihrer Gesamtheit verbindlich und in allen Mitgliedstaaten ohne Ausnahmeregelung unmittelbar anwendbar.

Weitere Informationen zu Verordnung 2019/521 finden Sie unter folgendem Link:

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