Europa - 18. ATP: Berichtigung

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Geschrieben von: Trace One

Europa - 18. ATP: BerichtigungDie 18. ATP der CLP-Verordnung

Am 3. Mai 2022 wurde die Verordnung 2022/692, die der 18. ATP (Adaptation to the Technical Progress) entspricht, im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung 1272/2008 (CLP) geändert.

Mit der 18. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 39 harmonisierte Stoffeinstufungen hinzugefügt, ein Stoff gestrichen und die Einstufung von 17 Stoffen, die bereits im Anhang enthalten sind, geändert werden.

Am 25. Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Korrigendum zum ursprünglichen Text der 18. ATP.

Die Berichtigung: was wurde geändert?

Einzige Änderung gegenüber dem ursprünglichen Text der 18. ATP ist das Datum der Anwendung. Anstatt ab dem 23. November 2023 zu gelten, wird die 18. ATP ab dem 1. Dezember 2023 gelten.

Zur Erinnerung: Hier sind einige der wichtigsten Änderungen, die mit der 18. ATP eingeführt wurden:

  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Melamin (CAS-Nr. 107-78-1, EG-Nr. 203-615-4) als Carc. 2, H351 und STOT RE 2, H373 (Harnwege)
  • Hinzufügen der Einstufungen Aquatic Acute 1, H400 (M=1) und Aquatic Chronic 1, H410 (M=10) zur bestehenden harmonisierten Einstufung für Bisphenol A (CAS-Nr. 80-05-7, EG-Nr. 201-245-8)
  • Änderung von Multiplikationsfaktoren für die Einstufung der Umweltgefährdung verschiedener Stoffe
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Bisphenol S (CAS-Nr. 80-09-1, EG-Nr. 201-250-5) als Repr. 1B, H360FD

Trace One hat eine regulatorische Analyse des 18. ATP geplant, über die wir Sie auf dem Laufenden halten werden.

Den vollständigen Text des 18. ATP finden Sie hier:

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