Europa: 4 neue besonders besorgniserregende Stoffe wurden in die SVHC-Liste aufgenommen

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Geschrieben von: Trace One

Welche Stoffe wurden in die Kandidatenliste aufgenommen?

4 neue besonders besorgniserregende Stoffe wurden in die SVHC-Liste aufgenommenDie ECHA kann auf Antrag der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaates vorschlagen, einen Stoff als besonders besorgniserregend einzustufen (SVHC). Wird der Stoff entsprechend eingestuft, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, damit er später in das Zulassungsverzeichnis (REACH-Anhang XIV) aufgenommen werden kann. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste führt zu rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, in Gemischen oder Erzeugnissen herstellen, importieren oder verwenden.

Am 17. Januar 2022 wurden vier Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen, von denen einige in Schmiermittel, Klebstoffe und Kosmetika verwendet werden:

  • 6,6'-Di-tert-butyl-2,2'-methylendi-p-kresol (CAS-Nr. 119-47-1, EG-Nr. 204-327-1)
  • Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan (CAS-Nr. 1067-53-4, EG-Nr. 213-934-0)
  • (±)-1,7,7-Trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylen]bicyclo[2.2.1]heptan-2-on betreffend jedes der einzelnen Isomere und/oder deren Kombinationen (4-MBC)
  • S-(Tricyclo(5.2.1.02,6)deca-3-en-8(oder 9)-yl O-(isopropyl oder isobutyl oder 2-ethylhexyl) O-(isopropyl oder isobutyl oder 2-ethylhexyl) phosphorodithioat (CAS-Nr. 255881-94-8, EG-Nr. 401-850-9)

Für mehr Informationen zur Kandidatenliste folgen Sie bitte diesen Links:

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