Europa: Archiv für gefährliche Zubereitungen: Einstellung des Bulk-Upload-Verfahrens für Notifizierungen

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Geschrieben von: Trace One

Artikel 45

Archiv für gefährliche Zubereitungen: Einstellung des Bulk-Upload-Verfahrens für Notifizierungen Gemäß Artikel 45 CLP-Verordnung sollen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, relevante Informationen für Notfallreaktionen an bestimmte benannte Stellen übermitteln. Anhang VIII der Verordnung definiert den Inhalt und das harmonisierte Übermittlungsverfahren für alle Mitgliedstaaten.

Ein gewisses Maß an Flexibilität bleibt jedoch den einzelnen Ländern hinsichtlich der Kommunikationskanäle für die Meldung von Gemischen für den ausschließlich industriellen Gebrauch überlassen. Einige Mitgliedstaaten, einschließlich Italien, haben erklärt, dass es als Alternative zur Nutzung des ECHA-Portals und bis zum verbindlichen Anwendungsdatum für Gemische zum industriellen Gebrauch (1. Januar 2024) möglich ist, Meldungen im Einklang mit Artikel 45 CLP gemäß den nationalen Bestimmungen einzureichen (d.h. für Italien: Benachrichtigung an das Archiv für gefährliche Zubereitungen - „APP“).

Übermittlungsverfahren des Archivs für gefährliche Zubereitungen

Für Gemische zum industriellen Gebrauch ist es daher möglich, das Archiv für gefährliche Zubereitungen per Einzelnotifizierung ("Neue Zubereitung einfügen") oder Massen-Upload ("Notifizierungsübertragung") oder durch Hochladen des von Ihnen mit der Trace One-Lösung generierten .zip-Notifizierungspakets zu benachrichtigen).

Aus einer Mitteilung der am 15. Mai 2021 von der italienischen nationalen benannten Stelle „Istituto Superiore di Sanità“ (ISS) geht hervor, dass die Möglichkeit der Verwendung des Massen-Upload-Verfahrens nur bis zum 1. Dezember 2021 in Kraft bleibt . Nach diesem Datum können nur Einzel-Notifizierungen direkt von der APP-Website abgeschickt werden.

Die Deaktivierung des Massen-Uploads durch das „Istituto Superiore di Sanità“ macht die zu gehörige Trace One-Lösung (ISS Wizard / IOH-Modul) daher unbrauchbar. Derzeit sind keine Aktualisierungen des auf der ISS-Website veröffentlichten technischen Formats verfügbar. In jedem Fall werden wir diesbezügliche Entwicklungen mitteilen.

In jedem Fall möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, von nun an mit der Erstellung und Übermittlung der Meldung gemäß Anhang VIII über das ECHA-Portal fortzufahren.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Weitere Informationen zur Trace One-Lösung für Anhang VIII erhalten Sie von unserem Kundendienst unter EU-customer-service@selerant.com.

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