Europa: Delegierte Verordxnung 2023/707 veröffentlicht

Europa: Delegierte Verordnung 2023/707 veröffentlicht

| Regulatory | GHS-Konformität
Geschrieben von: Trace One

Die CLP-Verordnung

Die Ziele der Verordnung 1272/2008 (CLP) sollen sowohl ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten als auch den freien Verkehr von Stoffen und Gemischen wahren. Während die Europäische Union diese Ziele insgesamt erreicht hat, indem sie die CLP-Verordnung ständig überarbeitet und an den technischen Fortschritt angepasst hat, wurden bestimmte Schwachstellen festgestellt.

Nach der Konsultation zu den bestehenden Lücken in der Kommunikation bestimmter Eigenschaften bezüglich der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in der derzeit gültigen durch die CLP-Verordnung wurde am 31. März 2023 eine Überarbeitung der CLP-Verordnung in Form der Delegierten Verordnung 2023/707 veröffentlicht.

Die Delegierte Verordnung: Was ist neu?

Die Liste der Einstufungen in der CLP-Verordnung wurde durch die Delegierte Verordnung um die folgenden vier Gefahreinstufungen erweitert:

  • Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit

bestehend aus zwei Kategorien. Vorgesehen sind die Kategoriecodes „ED HH 1“ und „ED HH 2“.

  • Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt

ebenfalls bestehend aus zwei Kategorien. Vorgesehen sind die Kategoriecodes „ED ENV 1“ und „ED ENV 2“.

  • Eigenschaften Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch sowie sehr Persistent und sehr Bioakkumulierbar

Die Kategoriecodes lauten „PBT“ und „vPvB“.

  • Persistent, Mobil und Toxisch sowie sehr Persistent und sehr Mobil

Die Kategoriecodes dieser Eigenschaften lauten “PMT” and “vPvM”.

Die Delegierte Verordnung definiert auch den Satz von Kennzeichnungselementen in Bezug auf diese neuen vier Gefahreneinstufungen, unter denen wir die folgenden neuen Gefahrenhinweise hervorheben:

  • EUH 380: “Kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen” (für ED HH 1)
  • EUH 381: “Steht in dem Verdacht, beim Menschen endokrine Störungen zu verursachen” (für ED HH 2)
  • EUH 430: “Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen” (für ED ENV 1)
  • EUH 431: “Steht in dem Verdacht, endokrine Störungen in der Umwelt zu verursachen” (für ED ENV 2)
  • EUH 440: “Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen” (für PBT)
  • EUH 441: “Starke Anreicherung in der Umwelt und in lebenden Organismen einschließlich Menschen” (für vPvB)
  • EUH 450: “Kann lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen” (für PMT)
  • EUH 451: “Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen” (für vPvM)

Die Delegierte Verordnung: Wann?

Um sicherzustellen, dass die Lieferanten von Stoffen und Gemischen Zeit haben, sich auf die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften einzustellen, sieht die delegierte Verordnung die folgenden Anwendungsfristen für Stoffe und Gemische vor:

  • Stoffe können bis zum 1. Mai 2025 (oder bis zum 1. November 2026, wenn sie bereits in Verkehr gebracht wurden) ohne Berücksichtigung der Delegierten Verordnung 2023/707 eingestuft und gekennzeichnet werden.
  • Gemische können bis zum 1. Mai 2026 (oder bis zum 1. Mai 2028, wenn sie bereits in Verkehr gebracht wurden) ohne Berücksichtigung der Delegierten Verordnung 2023/707 eingestuft und gekennzeichnet werden.

Nach dem entsprechenden Anwendungsdatum müssen Stoffe und Gemische gemäß der Delegierten Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.

Trace One hat eine Analyse der Rechtsvorschriften zu diesem Thema geplant und wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen über die Delegierte Verordnung finden Sie unter dem folgenden Link: