Europa: Die 14. ATP gilt verpflichtend ab 1. Oktober 2021!

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Geschrieben von: Trace One

atp14Die 14. ATP der CLP-Verordnung

Am 18. Februar 2020, wurde die Verordnung (EU) Nr. 2020/217 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die 14. ATP aktualisiert Anhang VI der CLP-Verordnung, indem 17 neue harmonisierte Stoffe hinzugefügt, zwei gestrichen und die Einstufung von 12 bereits im Anhang enthaltenen Stoffen geändert werden.

Von den aktualisierten Stoffen betrifft die umstrittenste Neu-Einstufung Titandioxid (CAS-Nr. 13463-67-7), einen Grundstoff, der u. a. häufig in Lackprodukten verwendet wird und aufgrund der Toxizität lungengängiger Partikel jetzt als krebserregend durch Einatmen der Kategorie 2 eingestuft wird. Um die ungewöhnliche Einstufungsweise für diesen speziellen Stoff zu verdeutlichen, hat die ECHA auch ein spezielles Leitliniendokument veröffentlicht.

Wann wird dei 14. ATP verpflichtend?

Die 14. ATP gilt verpflichtend ab 1. Oktober 2021. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt ohne Ausnahmefrist unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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