Europa: Die 15. ATP gilt ab 1. März 2022

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Geschrieben von: Trace One

Europa: Die 15. ATP gilt ab 1. März 2022Die 15. ATP der CLP-VO

Am 11. August 2020 wurde die Verordnung 2020/1182, genannt 15. ATP (Adaptation to the Technical Progress), im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung 1272/2008 (CLP) geändert.

Mit der 15. ATP wird Anhang VI der CLP-Verordnung aktualisiert, indem 37 harmonisierte Stoffeinstufungen hinzugefügt, zwei gestrichen und die Einstufungen von 21 Stoffen, die bereits im Anhang enthalten sind, geändert werden.

Hier sind einige der wichtigsten Änderungen, welche die 15. ATP einführt:

  • Anfügen der Einstufung der aquatischen Toxizität Kategorie 1, akut und chronisch (H400 und H410) für die Pulverform von Blei,
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für Salpetersäurelösungen mit einem Gehalt von über und unter 70 %,
  • Einführung der harmonisierten Einstufung für MBIT (2-Methyl-1,2-benzothiazol-3(2H)-on, CAS-Nr. 2527-66-4), einschließlich der Schätzwerte für die akute Toxizität für die Expositionswege oral und dermal,
  • Anfügen der Einstufungen Hautätzend 1C und schwere Augenschädigung 1 für L-(+)-Milchsäure (CAS-Nr. 79-33-4)

Wann wird die 15. ATP verbindlich?

Die 15. ATP wird am 1. März 2022 verbindlich. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne Ausnahmeregelung.

Zum vollständigen Text der 15. ATP klicken Sie auf diesen Link:

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