Europa: Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-Einstufungen

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Geschrieben von: Trace One

Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-EinstufungenHarmonisierte Einstufung: Vorschläge für Stoffe

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC), der die Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen der REACH- und CLP-Verfahren erstellt, hat auf der Website der ECHA die harmonisierten Einstufungen veröffentlicht, die für die folgenden Stoffe vorgeschlagen wurden:

  • α,α'-Propylendinitrilodi-o-cresol (EG-Nr. 202-374-2, CAS-Nr. 94-91-7): Die Niederlande haben folgende harmonisierte Einstufung vorgeschlagen: Repr. 1B, H360FD;
  • Rapsöl (EG-Nr. 232-299-0, CAS-Nr. 8002-13-9);
  • Methacrylsäure, Monoester mit Propan-1,2-diol (EG-Nr. 248-666-3, CAS-Nr. 27813-02-1): Frankreich hat folgende harmonisierte Einstufung vorgeschlagen: Eye Irrit. 2, H319, Resp. Sens. 1, H334, Skin Sens. 1, H317, STOT SE 3, H335.

Harmonisierte Einstufung: Öffentliche Konsultation

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation zur Einstufung von Ethanthiol; Ethylmercaptan (EG-Nr. 200-837-3, CAS-Nr. 75-08-1), N,N'-Methylendiacrylamid (EG-Nr. 203-750-9, CAS-Nr. 110-26-9) und 1,4-Dichlor-2-nitrobenzol (EG-Nr. 201-923-3, CAS-Nr. 89-61-2) eröffnet.

  • Ethanethiol; Ethylmercaptan ist in Anhang VI der CLP-Verordnung mit der folgenden harmonisierten Einstufung enthalten: Flam. Liq. 2, H225; Akute Tox. 4, H332; Aquatic Acute 1, H400 und Aquatic Chronic 1, H410. Österreich hat die folgende harmonisierte Einstufung vorgeschlagen: Flam. Liq. 1, H224; Akute Tox. 4 H302 mit einem ATE von 680 mg/kg Körpergewicht; Acute Tox. 3 H331 mit einem ATE für das Einatmen von Dämpfen von 7,14 mg/L; Aquatic Acute 1, H400 und Aquatic Chronic 1, H410.
  • N,N'-Methylendiacrylamid: Schweden hat vorgeschlagen, diesen Stoff mit der folgenden harmonisierten Einstufung in Anhang VI aufzunehmen: Muta. 1B, H340.
  • 1,4-Dichlor-2-nitrobenzol: Die Niederlande haben vorgeschlagen, diesen Stoff mit der folgenden harmonisierten Einstufung in Anhang VI aufzunehmen: Carc. 1B, H350.

Die ECHA fordert alle interessierten Kreise auf, Kommentare zu den vorgeschlagenen Gefahrenklassen abzugeben. Diese öffentliche Konsultation wird am 11. Februar 2022 enden.

Darüber hinaus bittet die ECHA um weitere Informationen zu Hexylsalicylat (EG-Nr. 228-408-6, CAS-Nr. 6259-76-3), um die Geschwindigkeit und Relevanz der Hydrolyse von Hexylsalicylat für die orale Exposition zu klären. Die Frist für Kommentare endet am 7. Januar 2022.

Weitere Informationen über die harmonisierte Einstufung gemäß CLP finden Sie unter diesen Links:

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