Europa: Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-Einstufungen

Europa: Neue Vorschläge und öffentliche Konsultationen zu harmonisierten CLP-Einstufungen

| Regulatory | GHS-Konformität | Environmental Health Safety
Geschrieben von: Trace One

Harmonisierte Einstufung: Vorschläge

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC), der die Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Rahmen der REACH- und CLP-Verfahren ausarbeitet, hat auf der Website der ECHA die harmonisierten Einstufungen veröffentlicht, die für die folgenden Stoffe vorgeschlagen wurden:

  • “Tincalconit (B4Na2O7.5H2O)” (EG-Nr. 601-708-8, CAS-Nr. 12045-88-4), “Ulexit (CaNaH12(BO3)5.2H2O); Ulexite (CaNaH12(BO3)5.2H2O), calziniert” und “Colemanit (CaH(BO2)3.2H2O); Borcalciumoxid (B6Ca2O11), Hydrat (1:5); Colemanit, calziniert”: Für diese drei Einträge hat Schweden folgende Harmonisierte Einstufung vorgeschlagen: 1B, H360FD und Anmerkung 11.
  • 4,4'-Methylendiphenol (EG-Nr. 210-658-2, CAS-Nr. 620-92-8): Schweden schlug folgende Einstufung vor: Repr. 1B, H360F.

Harmonisierte Einstufung: öffentliche Konsultation           

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation für Benzobicyclon (ISO); 3-[2-Chlor-4-(methylsulfonyl)benzoyl]-4-(phenylthio)bicyclo[3.2. 1]oct-3-en-2-on (CAS-Nr. 156963-66-5) und die Undecafluorhexansäure und viele ihrer anorganischen Salze (EG-Nr. 206-196-6, CAS-Nr. 307-24-4; EG-Nr. 220-881-7, CAS-Nr. 2923-26-4; EG-Nr. 244-479-6, CAS-Nr. 21615-47-4).

  • Malta schlug vor, Benzobicyclon (ISO) mit der folgenden harmonisierten Einstufung in Anhang VI aufzunehmen: Aquatisch Akut 1, H400, M-Faktor=100; Aquatisch Chronisch 1, H410, M-Faktor=100. Viele andere Gefahrenklassen können jedoch noch kommentiert werden, wie z.B. Explosivstoffe, akute Toxizität, Karzinogenität und Gefährlich für die Ozonschicht.
  • Was die Undecafluorhexansäure betrifft, so sieht der von Deutschland vorgelegte Vorschlag die Aufnahme in Anhang VI mit einer harmonisierten Einstufung als Repr. 1B, H360D. Die Einstufung als Reproduktionstoxizität und STOT RE ist jedoch noch offen für Kommentare.

Weitere Informationen über die harmonisierte Einstufung gemäß CLP finden Sie unter diesen Links: