Europa: Neue Zulassungsvorschläge für 7 Stoffe

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Geschrieben von: Trace One

Der Zulassungsprozess

Europa: Neue Zulassungsvorschläge für 7 StoffeZiel des REACH-Zulassungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass die Risiken durch die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ordnungsgemäß kontrolliert werden und dass SVHC schrittweise durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern technisch und wirtschaftlich realisierbare Alternativen verfügbar sind.

Die ECHA kann der Europäischen Kommission vorschlagen, einen oder mehrere Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen, die zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament eine Stellungnahme zu diesem Thema abgeben wird.

Gemäß Titel VII und den Artikeln 55 bis 66 der REACH-Verordnung wurden für jeden in Anhang XIV enthaltenen Stoff (der daher dem Zulassungsverfahren unterliegt) die Übergangsbestimmungen mit zwei Terminen wie folgt festgelegt:

  • das Ablaufdatum, ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes verboten sind, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde (Art. 58.1 Buchstabe c), Punkt i) REACH-Verordnung);
  • das Datum, innerhalb dessen die Zulassungsanträge für eine bestimmte Verwendung des Stoffes abzusenden sind (Art. 58.1 Buchstabe c), Ziffer ii) REACH-Verordnung).

Stoffe, die diesen neuen Vorschlägen unterliegen

Folgende Stoffe sind Gegenstand der neuen Vorschläge:

  • Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) (EG-Nr. 209-136-7)
  • Decamethylcyclopentasiloxan (D5) (EG-Nr. 208-764-9);
  • Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) (EG-Nr. 208-762-8)
  • Terphenyl, hydriert (EG-Nr. 262-967-7)
  • Dicyclohexylphthalat (DCHP) (EG-Nr. 201-545-9)
  • Dinatriumoctaborat (DCHP) (EG-Nr. 234-541-0)
  • Benzol-1,2,4-tricarboxylsäure-1,2-anhydrid (Trimellitsäureanhydrid, TMA) (EG-Nr. 209-008-0)

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