Europa: Übergangsfrist für die EU-Verordnung 2020/878 bestätigt

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Geschrieben von: Trace One

Anhang II REACH-Verordnung und Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wurden veröffentlicht, mit weiteren Informationen zur Übergangszeit

Die Leitlinien zur Erstellung von SicherheitsdatenblätternMit der am 28. Mai 2015 veröffentlichten Verordnung 2015/830 (EU) wird Anhang II der EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) geändert, in dem die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern festgelegt sind, ein Schlüsselelement der Übermittlung von Informationen über chemische Stoffe und Gemische in die Europäische Union.

Am 26. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung 2020/878, die die bisherigen Vorgaben zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Verordnung 2015/830) ersetzen wird.

Verordnung 2020/878: Was ist neu?

Zu den wichtigsten Änderungen der SDB-Anforderungen zählen wir:

  • Zusätzliche Informationen zu endokrinen Disruptoren in den Abschnitten 2.3, 11 und 12
  • Änderungen der Kriterien für die Angabe von Stoffen in Abschnitt 3.2
  • Überarbeitung des Inhalts von Abschnitt 9
  • Aufnahme des UFI-Codes in Abschnitt 1.1 (z. B. für Produkte ohne Etikett)

Fristen für die Umsetzung und Übergangszeit

Antragsdatum ist der 1. Januar 2021. Gemäß Artikel 2 der Verordnung können Sicherheits­datenblätter, die der alten Verordnung 2015/830 entsprechen, jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 bereitgestellt werden.

Wie bereits in diesem Artikel (https://resources.selerant.com/ehs-blog-en/the-new-european-safety-data-sheets-regulation-has-been-published) erwähnt, gilt diese Übergangsfrist auch für Sicherheitsdatenblätter, die nach dem Antragsdatum erstellt wurden: Bis zum 31. Dezember 2022 kann somit gewählt werden, ob das Sicherheitsdatenblatt gemäß der Verordnung 2015/830 weiter verwendet oder das aktualisierte Format sofort verwendet werden soll.

Diese Interpretation wurde in der neuesten Version (4.0) des offiziellen ECHA-Leitfadens, derzeit nur in Englisch verfügt, für die Erstellung der Sicherheitsdatenblätter bestätigt, die am 16. Dezember 2020 veröffentlicht wurde:

“[…] until 31 December 2022, all Safety data sheets provided after 1st January 2021, including new and updated Safety data sheets, can be provided in the current format according to Regulation (EU) 2015/830 or in the new format according to Regulation (EU) 2020/878

Weitere Informationen zur Trace One-Lösung für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß Verordnung 2020/878 finden Sie im Webinar zu den neuesten Innovationen in unserer Trace One SDS Authoring-Software. Link zur Wiederholung:

Webinar Replay - EU PCN declaration and new SDS: technical and regulatory updates

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

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