Europe: Die Übergangsfrist für Verordnung 2020/878 endet am 31. Dezember 2022

| Regulatory | Sicherheitsdatenblättern
Geschrieben von: Trace One

Anhang II REACH-Verordnung und Anforderungen an die SDB-Erstellung

Die am 28. Mai 2015 veröffentlichte Verordnung 2015/830 änderte Anhang II der Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) und legte die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdaten­blättern fest, einem Schlüsselelement für die Kommunikation von Informationen über chemische Stoffe und Gemische in der Europäischen Union.

Am 26. Juni 2020 hat die Europäische Kommission die Verordnung 2020/878 veröffentlicht, die die Verordnung 2015/830 als aktuelle Rechtsgrundlage für die Erstellung von Sicherheitsdaten­blättern ersetzt.

Verordnung 2020/878: Was ist neu?

Zu den wichtigsten Änderungen der SDB-Anforderungen zählen wir:

  • Zusätzliche Informationen zu endokrinen Disruptoren in Abschnitt 2.3, 11 und 12
  • Änderungen an den Kriterien für die Meldung von Stoffen in Abschnitt 3.2
  • Überarbeitung des Inhalts von Abschnitt 9
  • Aufnahme des UFI-Codes in Abschnitt 1.1 (z.B. für Produkte ohne Gefahrstoffetikett)

Verordnung 2020/878: Wann?

Das Datum für die Anwendung der Verordnung 2020/878 ist der 1. Januar 2021. Gemäß Artikel 2 der Verordnung können Sicherheitsdatenblätter, die der Verordnung 2015/830 entsprechen, jedoch noch bis zum 31. Dezember 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen alle Sicherheitsdatenblätter gemäß der neuen Verordnung erstellt werden.

Trace One suites sieht bereits die Möglichkeit vor, SDB nach dem aktualisierten Format 2020/878 zu erstellen.

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