Europe: Europa: Die 13. ATP gilt ab 1. Mai!


Geschrieben von: Trace One

Die 13. ATP der CLP-Verordnung

Europe: Europa: Die 13. ATP gilt ab 1. Mai!Am 5. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2018/1480 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Name "13. ATP" ist eine gebräuchliche Benennung und entspricht nicht der Art und Weise, wie die Europäische Kommission ihre CLP-Aktualisierungen durch Verordnungen definiert. Die Verordnung Nr. 2018/1480 wurde in der Tat vor der 12. ATP veröffentlicht, wobei die letztgenannte ATP zur Anpassung der CLP-Kriterien an die 6. und 7. Edition des UN GHS erst am 28. März 2019 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die 13. ATP aktualisiert Anhang VI der Verordnung 1272/2008 (CLP), indem 16 neue harmonisierte Einstufungen hinzugefügt und die Einstufung von 18 bereits in Anhang VI enthaltenen Stoffen geändert wird. Viele dieser Stoffe sind in der chemischen Industrie weit verbreitet, wie z.B. Natriumhypochlorit und Salicylsäure.

13. ATP, ab wann verbindlich?

Die 13. ATP ist ab 1. Mai 2020 verpflichtend anzuwenden. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ohne Ausnahmezeit

Für Kunden von Trace One SDS Authoring Professional ist das Datenpaket mit den durch die Verordnung 2018/1480 vorgenommenen Änderungen des CLP bereits verfügbar.

Bereits unser Kunde?

Für Trace One Devex PLM- und Trace One SDS Authoring-Firmenkunden schlagen wir vor, sich mit Ihrem Projektmanager bezüglich der Vorgehensweise und des Zeitplans für die Aktualisierung zu beraten.

Für weitere Informationen finden Sie den vollständigen Text der Verordnung unter dem folgendem Link:

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