GSM: Einführung der Funktionen zu Anhang VIII CLP und Revision Anhang II REACH


Geschrieben von: Trace One

GSM: Einführung der Funktionen zu Anhang VIII CLP und Revision Anhang II REACHDie Trace One GmbH überwacht regulatorische Anforderungen und implementiert Aktualisierungen in Bezug auf Anhang VIII der CLP-Verordnung und Anhang II REACH-Verordnung in der Prosisoft GSM Produktlinie für das Gefahrstoffmanagement in Microsoft Dynamics NAV und 365 Business Central, um Gesetzeskonformität zu gewährleisten.

In Bezug auf diese Vorschriften werden derzeit neue Funktionen und notwendige Aktualisierungen spezifiziert, programmiert und getestet. Hier geben wir bekannt, wann sie zur Installation verfügbar sein werden.

Anhang VIII Anforderungen

Die inhaltlichen und technischen Anforderungen der Mitteilung sind noch nicht endgültig festgelegt. Die Verabschiedung der zweiten Änderung von Anhang VIII wird erst Ende Oktober 2020 erwartet. Gleichzeitig wird die ECHA auch eine Änderung des IUCLID-Formats herausgeben. Der Anwendungs­termin vom 1. Januar 2021 betreffend Produkte für Verbraucher und gewerbliche Anwender macht diese Situation zu einer echten Herausforderung für den Softwarehersteller.

Wie in einem früheren Trace One-Newsletter angekündigt, werden wir das Anhang VIII-Modul in zwei Schritten fertig- und bereitstellen:

  • Ende August: Die Funktionen zur UFI-Generierung und -Verwaltung Ihres UFI-Portfolios, wichtig für die Anbringung des UFI auf dem Etikett, sowie: Sammlung bereits im GSM verfügbarer Daten und Möglichkeit der Eingabe weiterer Daten, die zur Erstellung der PCN erforderlich sind,
  • Ende dieses Jahres: die Funktionen zum Erstellen und Übertragen der PCN-Dateien sowie die für die Automatisierung erforderlichen System-zu-System-Funktionen (S2S).

Angesichts der Komplexität der Anforderungen - auch im Hinblick auf die zahlreichen Optionen, welche schon die Verordnung selbst anbietet - ist die Einrichtung und Integration in Ihre betrieblichen Abläufe ein anspruchs­volles Unterfangen. Daher werden wir diesen Prozess durch intensive Abstimmung und Beratung, inbesondere auch anhand von Workshops mit unseren einzelnen Kunden, begleiten.

Anhang II REACH-Verordnung

Am 26. Juni 2020 wurde die EU-Verordnung 878/2020 zur Änderung von Anhang II "Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“ der REACH-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Änderungen betreffen hauptsächlich Abschnitt 1 (Ausgabe des UFI), neue Informationen in Abschnitt 3, Abschnitt 9 und den Abschnitten 11 und 12 sowie Informationen zu Nanomaterialien und endokrinen Disruptoren in verschiedenen Abschnitten.

Wir haben die Neuerungen durch die Änderungsverordnung bereits analysiert; sie im GSM einzuführen, wird keine Schwierigkeit bereiten. Dennoch wollen wir die Umsetzung erst im Jahr 2021 in Angriff nehmen, da eine ganze Reihe dringenderer Aufgaben ansteht (u. a. die Auslieferung der o. g. Anhang VIII-Funktionen).

Glücklicherweise können gemäß Artikel 2 der neuen Verordnung Sicherheitsdatenblätter, die noch nicht mit der Verordnung übereinstimmen, bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin zur Verfügung gestellt werden. In den Verlautbarungen von Beratungsunternehmen, Helpdesks und Verbänden wie dem VCI besteht allgemeine Übereinstimmung darüber, dass das derzeit gültige SDB-Format gemäß EU-Verordnung 2015/830 bis zum 31. Dezember 2022 sowohl im Hinblick auf die Aktualisierung als auch auf die Neuerstellung von Sicherheitsdatenblättern verwendet werden darf.

Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.

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