GSM: PCN-Modul, Titandioxid, Neue SDB-Anforderungen

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Geschrieben von: Trace One

GSM: PCN-Modul, Titandioxid, Neue SDB-Anforderungen

Einführung

Ende letzten Jahres hat die Trace One GmbH mit der Installation des UFI/PCN-Moduls zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Anhang VIII CLP-Verordnung bei unseren Kunden begonnen. Mittlerweile können wir dieses Granule auch für unsere GSM BC Cloud-Lösung anbieten.

Für die Einstufung von Titandioxid steht eine Anpassung der FCC-Berechnungen gemäß ATP 14 CLP-Verordnung zur Verfügung. Eine Listenauswertung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 wird in Kürze verfügbar sein. Wir haben mit der Arbeit an den neuen Sicherheitsdatenblattanforderungen gemäß dem überarbeiteten Anhang II der REACH-Verordnung begonnen.

PCN-Modul für NAV und BC (on premise und in der Cloud)

GSM Poison Center Notification - Modul: Die Auslieferung begann bereits letztes Jahr, das Feedback unserer Kunden war sehr positiv, insbesondere von denen, die bereits erfolgreich Meldungen mit den S2S-Funktionen einreichen konnten. Und natürlich wird die nahtlose Integration des PCN-Granules in die gesamte NAV- bzw. BC (on premise)-Installation sehr geschätzt.

Jetzt können wir das PCN-Granule für Dynamics 365 Business Central auch in der Cloud anbieten. Generell sind wir dabei, sämtliche GSM NAV/BC-Funktionalitäten für die Cloud-Lösung über die Microsoft AppSource zur Verfügung zu stellen. Aktuell gibt es das Basic Granule mit Stoff- und Rezepturmanagement, Einstufungsberechnungen und Berichtserstellung (z.B. SDB) und das PCN Granule. Drei weitere Granules sind in Vorbereitung.

Explosivstoff-Ausgangsstoffe

Für die Verordnung (EU) 2019/1148 (Explosivstoff-Ausgangsstoffe) stellt die Trace One GmbH eine neue Eigenschaft für die Zuordnung eines Grundstoffs zur Ausgangsstoffliste für Explosivstoffe, eine neue Auswertungsberechnung für Gemische und eine Designerweiterung zur Ausgabe entsprechen­der Informationen im SDB zur Verfügung.

Titandioxid

Die Verordnung (EU) 2020/217, bekannt als 14. ATP, legt neue Einstufungs- und Kennzeichnungs­anforderungen für TiO2 in Form von Pulver, das 1 % oder mehr Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 μm enthält, fest. Mittlerweile gibt es viele Stellungnahmen und Empfehlungen von Behörden, Branchenverbänden (sowohl auf Anwender- als auch auf Herstellerseite). So geben z.B. Titandioxidhersteller an, dass ihre Produkte nach den Kriterien der 14. ATP nicht eingestuft werden müssen, empfehlen jedoch eine zusätzliche Kennzeichnung auf freiwilliger Basis.

Wir bieten die Einbeziehung der speziellen TiO2-Berechnung als Anpassung der allgemeinen FCC- und Designkonfigurationen gemäß Ihren Vorgehensweisen an.

Neue SDB-Anforderungen

Die Verordnung (EU) 2020/878 zur Änderung des Anhangs II der REACH-Verordnung (Sicherheitsdatenblatt) legt neue Anforderungen (Änderungen von Abschnitt 3, 9, 11, spezifische Änderungen für Nanoformen und endokrin wirksame Eigenschaften usw.) für das SDB fest. Wir von der Trace One GmbH haben mit der Umsetzung begonnen.

Listenauswertungen

Für das GSM steht eine Vielzahl von Listenauswertungen zur Verfügung. Diese Berechnungen ermitteln, ob die Komponenten einer Rezeptur zu bestimmten Listen gehören oder nicht, um Fragen zu beantworten wie: „Sind alle Inhaltsstoffe im TSCA-Inventar enthalten?“ (Beispiel einer Positivliste), „Ist keiner der Inhaltsstoffe auf der California Proposition 65-Liste?“ (Beispiel einer Negativliste). Rezepturen können im Hinblick auf ein Ja/Nein-Gesamtergebnis oder auf die Ausgabe derjenigen Komponenten, die die jeweiligen Kriterien (nicht) erfüllen, aber auch quantitativ ausgewertet werden. Beispiele: „Ist eine Rohstoffkomponente in der Lebensmittelallergen­quellen­liste nach Richtlinie 2006/142/EG enthalten, wenn ja welche?“, „Wie hoch ist der Gesamtnickelgehalt einer Rezeptur?“ In letzteren Fällen basieren die Auswertungen auf Rohstoffen.

Wenn Sie weitere Informationen zu verfügbaren Listenauswertungen erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Trace One GmbH. Gerne senden wir Ihnen auch eine ausführliche Modulbeschreibung zu, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. Sollten Ihre Kunden bestimmte Ausschluss- oder Beschränkungslisten in ihren Anforderungen haben, können wir auch solche ganz spezifischen Auswertungen für Sie einrichten.

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