Information zur neuen EU-Verordnung über Sicherheitsdatenblätter


Geschrieben von: Trace One

Anhang II REACH und Anforderungen an die SDB-Erstellung

Information zur neuen EU-Verordnung über SicherheitsdatenblätterMit der am 28. Mai 2015 veröffentlichten Verordnung 2015/830 wird Anhang II der Verordnung (EU) 1907/2006 (REACH) geändert, in dem die Anforderungen für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern festgelegt sind, ein Schlüsselelement für die Übermittlung von Informationen über chemische Stoffe und Gemische in der Europäischen Union.

Am 26. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung 2020/878, welche die bisherige Referenz zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Verordnung 2015/830) ersetzen wird.

Verordnung 2020/878: was ist neu?

Unter den wichtigsten Änderungen der SDB-Anforderungen nennen wir:

  • Zusätzliche Informationen zu endokrinen Disruptoren in den Abschnitten 2.3, 11 und 12
  • Änderungen der Kriterien für die Ausgabe von Stoffen in Abschnitt 3.2
  • Überarbeitung des Inhalts von Abschnitt 9
  • Aufnahme des UFI-Codes in Abschnitt 1.1 (z.B. für Produkte ohne Etikett)

Zeitplan der Umsetzung

Anwendungsdatum ist der 1. Januar 2021. Gemäß Artikel 2 der Verordnung kann das SDB gemäß der Verordnung 2015/830 jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2022 bereitgestellt werden.

Nach einer Mitteilung vom 7. August 2020 stellte der Italienische REACH-Helpdesk eine neue Interpretation zur Verfügung, die mit der vorherigen nicht übereinstimmte.

Wie mitgeteilt, gilt die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 auch für Sicherheits­daten­blätter, die nach dem 1. Januar 2021 aktualisiert wurden. Nach dem 1. Januar 2021 muss die Erstellung von SDB für neue Produkte jedoch dem neuen Format entsprechen.

Trace One wartet auf weitere Klarstellungen der europäischen Behörden und offizielle Mitteilungen zu diesem Thema. In jedem Fall ist die Analyse des Updates für unsere Software-Lösungen bereits geplant.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

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