Meldung an europäische Giftinformationszentren: Erste Änderung von Anhang VIII veröffentlicht


Geschrieben von: Trace One

Anhang VIII: was bedeutet er?

Meldung an europäische Giftinformationszentren: Erste Änderung von Anhang VIII veröffentlichtGemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, den benannten Stellen einschlägige Informationen über die Notfallversorgung mitteilen.

Verordnung 2017/542 hat Anhang VIII in die CLP-Verordnung eingeführt mit dem Ziel, den Einreichungsprozess sowie das Datenformat EU-weit zu harmonisieren.

Am 10. Januar veröffentlichte die Europäische Kommission die Verordnung 2020/11 zur Änderung von Anhang VIII CLP.

Verordnung 2020/11: was ist neu?

Als wichtigste Änderungen durch Verordnung 2020/11 sind zu nennen:

  • Verschiebung des ersten Anwendungsdatums für Gemische zur Verwendung durch Verbraucher vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021,
  • einige Erläuterungen zur Positionierung des UFI-Codes auf dem Etikett oder auf der Verpackung,
  • Entfernung von “Duftstoffen” aus Absatz 4.3 bzw. 5.1,
  • die Möglichkeit, eine „Kontaktstelle“ anzugeben, über die weitere für die Notfallreaktion relevante Informationen abgerufen werden können, die sich vom Notifizierenden unterscheidet,
  • wenn für eine Mischung in Mischung (MiM) weder vollständige Zusammen­setzung noch UFI verfügbar, muss anstatt das gesamte SDB des Lieferanten einzureichen die dort angegebene Zusammensetzung mitgeteilt werden,
  • zusätzliche Angaben zum pH-Wert bei festem Gemisch und Begründung, falls nicht verfügbar.

Zweite Änderung während des Jahrs 2020 erwartet

Die Europäische Kommission arbeitet auch an der Lösung einiger Fragen, die von Inter­essen­gruppen und nationalen Behörden im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Meldepflichten aufgeworfen wurden, z. B. die Bedeutung mehrerer Anbieter von MiMs (Gemischen in Gemischen) mit denselben technischen Eigenschaften und Gefahren.

Eine weitere Änderung von Anhang VIII wird im Jahr 2020 erwartet, bevor der erste Konformitätstermin feststeht, an dem Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet sind, die neue Vorschrift einzuhalten.

Trace One verfolgt die Entwicklung dieser Situation mit größter Aufmerksamkeit und wird Sie auf dem Laufenden halten.

Zur Einsicht in die Verordnung (EU) 2017/542 und den Text des delegierten Rechtsakts der Änderung verwenden Sie bitte die folgenden Links

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