Neue Aktualisierungen der Beschränkungen in Anhang XVII REACH

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Geschrieben von: Trace One

Die Bedeutung von Beschränkungen

regVII_1200Beschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor inakzeptablen Risiken einiger Chemikalien. Beschränkungen, die in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) beschrieben sind, können die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes einschränken oder verbieten. Beschränkungen, denen Stoffe möglicherweise ausgesetzt sind, sind in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts anzugeben.

Was bedeuten die neuen Verordnungen im Detail?

Mit der Verordnung 2020/1149 wird die Beschränkung 74 eingeführt, die sich auf die Verwendung von Diisocyanaten, allgemeine Formel: O=C=N- R -N=C=O, bezieht wobei R eine aliphatische oder aromatische Kohlenwasserstoffeinheit nicht spezifizierter Länge ist. Diese Stoffe dürfen nach dem 24. August 2023 nicht mehr als solche, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, dass:

  • die Konzentration an Diisocyanaten einzeln und in Kombination weniger als 0,1 Gew.-% beträgt oder
  • der Arbeitgeber sicherstellt, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des Stoffs oder Gemischs die Schulung zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten erfolgreich absolviert haben. Für Selbständige gilt die gleiche Anforderung.

Mit der Verordnung 2020/2081 wird die Beschränkung 75 eingeführt für Stoffe mit harmonisierter Einstufung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B oder 2, hautsensibilisierend der Kategorie 1, 1A oder 1B, hautätzend der Kategorien 1, 1A, 1B oder 1C und hautreizungend der Kategorie 2, schwer augenschädigend der Kategorie 1 oder augenreizend der Kategorie 2 (ausgenommen nur aufgrund ihrer Wirkung durch Einatmen eingestufte Stoffe) und auch in Bezug auf Stoffe, die in Anhang II der Verordnung über kosmetische Erzeugnisse (1223/2009) oder in einigen Fällen unter den in Anhang IV zugelassenen Farbstoffen dieser Verordnung aufgeführt sind, in Gemischen für Tätowierungszwecke.

Schließlich bringt die Verordnung 2020/2096 wesentliche Änderungen an verschiedenen bereits in Anhang XVII enthaltenen Beschränkungen mit sich, darunter:

  • Beschränkung 3: Weitere Erläuterungen zu Ölen für Öllampen und Flüssigkeitsfeuerzeuge, wenn diese mit der Gefahrenhinweis H304 gekennzeichnet sind
  • Beschränkungen 22, 67 und 68 werden entfernt.
  • Der Verweis auf die CAS- und EG-Nummern von Nonylphenol zur Beschränkung 46 wurde entfernt.
  • Hinzufügen einiger Stoffe in den Anhängen 2, 5 und 6 (mit letztem Antragsdatum Juli 2021 oder Oktober 2021)

Trace One arbeitet bereits an der Implementierung und Bereitstellung des Updates für diese neuen Vorschriften.

Weitere Informationen über die oben genannten Verordnungen zur Änderung der Beschränkungen nach Anhang XVII finden Sie unter den folgenden Links:

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