Neue ECHA-Leitlinien zu CLP Anhang VIII


Geschrieben von: Trace One

Was bedeutet der Anhang VIII ?

Neue ECHA-Leitlinien zu CLP Anhang VIIIGemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, relevante Informationen für die gesundheitliche Notversorgung mitteilen. Diese Informationen müssen an die zuständigen Stellen übermittelt werden.

Derzeit läuft dieser Prozess für jedes EU-Land anders ab, was beim Verkauf gefährlicher Gemische in unterschiedlichen EU-Ländern ein Hindernis darstellt.

Die Veröffentlichung der Verordnung 2017/542, die den Anhang VIII zur CLP-Verordnung hinzufügt, zielt darauf ab, diesen Einreichungsprozess sowie das Datenformat für die gesamte EU zu harmonisieren.

ECHA-Leitlinien zum Anhang VIII

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat kürzlich die offizielle Version von zwei Leitlinien veröffentlicht, die dazu beitragen, die in Anhang VIII definierten Definitionen besser zu verstehen.

Es handelt sich um folgende Dokumente:

  • “Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP”.
    Dieses Dokument dient als Hilfe bei der Einhaltung von CLP Anhang VIII. Diese erste Version des Leitfadens behandelt einige Themen, die von den zuständigen Behörden noch diskutiert werden, noch nicht.
  • “Guidance on Labelling and Packaging in accordance with Regulation (EC) No 1272/2008”
    Diese Leitlinien wurden unter Berücksichtigung der Änderungen durch den Anhang VIII aktualisiert, insbesondere hinsichtlich der Hinzufügung des UFI (Unique Formula Identifier) als neues Kennzeichnungselement.

Diese Leitlinien sind derzeit nur in Englisch verfügbar, die Übersetzung in andere EU-Sprachen ist in Vorbereitung.

Trace One möchte Sie daran erinnern, dass die neuesten Nachrichten zu CLP Anhang VIII Teil unseres Webinars vom 9. April sein werden.

Um auf die Verordnung (EU) 2017/542 und die offiziellen ECHA-Leitfäden zuzugreifen, verwenden Sie bitte die folgenden Links:

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