
Neue SVHC-Stoffe zur Kandidatenliste hinzugefügt
Geschrieben von:
Selerant EHS
Welche Stoffe wurden zur Kandidatenliste hinzugefügt?
Die ECHA kann auf Ersuchen der Europäischen Kommission oder eines Mitgliedstaats einen Stoff vorschlagen, der als besonders besorgniserregend (SVHC) einzustufen sei.
Wenn der Stoff als solcher identifiziert ist, wird er in die Kandidatenliste aufgenommen, um ihn möglicherweise in die Zulassungsliste aufzunehmen (REACH-Anhang XIV). Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste schafft rechtliche Verpflichtungen für die Unternehmen, die diese Stoffe als solche, Gemischen oder in Erzeugnissen herstellen, einführen oder verwenden.
Am 16. Juli 2019 wurden vier Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen, von denen einige in der Polymerindustrie verwendet werden:
- 2-Methoxyethylacetat (CAS-Nr. 110-49-6)
- Tris(4-nonylphenyl, verzweigt und linear)phosphit (TNPP) mit ≥ 0,1% w/w 4-Nonylphenol, verzweigt und linear (4-NP)
- 2,3,3,3-Tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propionsäure, ihre Salze and Säurehalogenide (betreffend alle einzelnen Isomere und deren Kombinationen)
- 4-tert-Butylphenol (CAS-Nr. 98-54-4)
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