Neue SVHC-Stoffe wurden der Kandidatenliste hinzugefügt und weitere Stoffe für die Kandidatenliste priorisiert


Geschrieben von: Trace One

Welche Stoffe wurden der Kandidatenliste hinzugefügt?

Candidate-list-SVHC.jpgAuf Anfrage der europäischen Kommission dürfen ein Mitgliedsstaat oder die ECHA die Einstufung eines Stoffes als besonders besorgniserrgenden Stoff/substance of very high concern (SVHC) vorschlagen. Wenn eine solche Einstufung erfolgt, wird der betreffende Stoff der Kandidatenliste zur eventuellen Aufnahme in den Anhang XIV hinzugefügt. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste bringt für Unternehmen, die diesen Stoff herstellen, einführen oder in Zubereitungen oder Erzeugnissen verwenden, rechtliche Verpflichtungen.

Am 5. Januar 2018 wurden sieben Stoffe der Kandidatenliste hinzugefügt. Unter diesen gibt es drei Cadmiumverbindungen. Es handelt sich um folgende Stoffe:

  • Chrysen (CAS 218-01-9)
  • Benz[a]anthracen (CAS 56-55-3)
  • Cadmiumnitrat (CAS 10325-94-7)
  • Cadmiumhydroxid (CAS 21041-95-2)
  • Cadmiumcarbonat (CAS 513-78-0)
  • 1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-dien (“Dechlorane Plus”TM) [jedes seiner individuellen Anti- und Syn-Isomere oder deren Kombination]
  • Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) [mit ≥0,1% w/w 4-Heptylphenol, verzweigt und linear]

Darüber hinaus wurde der Grund für die Aufnahme in die Kandidatenliste für den Eintrag in Bezug auf Bisphenol A (CAS 80-05-7) aktualisiert, der Stoff wurde als endokriner Disruptor ausgewiesen.

Welche Stoffe wurden priorisiert?

Stoffe aus der Kandidatenliste können dem Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH Anhang XIV) hinzugefügt werden, das bedeutet, dass ihre Verwendung durch die ECHA beschränkt wird und eine spezielle Genehmigung durch die ECHA eingeholt werden muss.

Die ECHA schlägt normalerweise die Priorisierung der Stoffe vor, die bereits in der Kandidatenliste enthalten sind, um sie aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften und / oder ihrer weitverbreiteten Verwendung so schnell wie möglich in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der ECHA für die gesamte Liste der priorisierten Stoffe.

Für weitere Informationen zu priorisierten Stoffen, zur Kandidatenliste und zum Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, besuchen Sie bitte folgende Links: