Neue Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC = Substances of Very High Concern)


Geschrieben von: Trace One

Der SVHC-Identifizierungsprozess

svhc-dangerous-substancesAuf Antrag der Europäischen Kommission können ein Mitgliedstaat oder die ECHA die Einstufung eines Stoffes als besonders besorgniserregend (SVHC) vorschlagen. Wenn eine solche Einstufung erfolgt, wird der oben genannte Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen, damit er gegebenenfalls in Anhang XIV aufgenommen wird. Die Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste führt zu rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen, die solche Stoffe als solches, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellen, einführen oder verwenden.

Um einen Stoff als SVHC zu bewerten, muss der Antragsteller ein besonderes Dossier erstellen. Sobald es eingereicht wurde, findet eine öffentliche Konsultation statt, damit interessierte Parteien ihre Rückmeldung zu dem betreffenden SVHC-Vorschlag geben können.

Von den neuen Vorschlägen betroffene Stoffe

Folgende Stoffe sind Gegenstand dieser neuen Vorschläge:

  • Benzo[k]fluoranthene (EG 205-916-6; CAS 207-08-9), Dossier eingereicht von Belgien;
  • Fluoranthene (EG 205-912-4; CAS 206-44-0, 93951-69-0), Dossier eingereicht von Belgien;
  • Undecafluorohexansäure (PFHxA) (EG 206-196-6; CAS 307-24-4) und ihre Ammoniumsalze (APFHx) (EG 244-479-6; CAS 21615-47-4), Dossier eingereicht von Deutschland;
  • 2,2-Bis(4'-hydroxyphenyl)-4-methylpentan (EG 401-720-1; CAS 6807-17-6), Dossier eingereicht von Schweden;
  • Pyren (EC 204-927-3; CAS 129-00-0) , Dossier eingereicht von Frankreich;
  • Phenanthren (EC 201-581-5; CAS 85-01-8) , Dossier eingereicht von Frankreich.

Für weitere Informationen zu Stoffen, die von diesen neuen Vorschlägen betroffen sind, zur Kandidatenliste und zum Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe folgen Sie bitte diesen Links:

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