Neue öffentliche Konsultationen zu Harmonisierten CLP-Einstufungen

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Geschrieben von: Trace One

Neue öffentliche Konsultationen zu Harmonisierten CLP-EinstufungenHarmonisierte Einstufung: Öffentliche Konsultation

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation zu den Harmonisierten Einstufungen der folgenden Stoffe eingeleitet:

  • Pethoxamid (ISO) (CAS-Nr. 106700-29-2): ist in Anhang VI der CLP-Verordnung mit Index-Nr. 616-145-00-3 und der folgenden Harmonisierten Einstufung enthalten: Acute Tox 4, H302; Skins Sens. 1, H317; Aquatic Acute 1, H400 mit M=100 und Aquatic Chronic 1, H410. Der von Österreich vorgelegte Einstufungsvorschlag sieht die Änderung von Skins Sens. 1A, H317, die Einführung eines Multiplikations­faktors M=10 für Aquatic Chronic 1, H410 und die Hinzufügung eines ATE oral von 983 mg/kg vor. Viele weitere Einstufungen sind jedoch noch offen für Kommentare.
  • Propyl-4-hydroxybenzoat (CAS-Nr. 94-13-3, EG-Nr. 202-307-7): Belgien hat vorgeschlagen, diesen Stoff mit der folgenden Harmonisierten Einstufung in Anhang VI aufzunehmen: Repr. 2, H361fd
  • α,α'-Propylendinitrilodi-o-cresol (CAS-Nr. 94-91-7, EG-Nr. 202-374-2): Die Niederlande haben vorgeschlagen, diesen Stoff mit der folgenden Harmonisierten Einstufung in Anhang VI aufzunehmen: Repr. 1, H360FD. Die Einstufung bezüglich Keimzellmutagenität ist ebenfalls zur Kommentierung offen.

Die ECHA fordert alle interessierten Kreise auf, Kommentare zu den vorgeschlagenen Gefahrenklassen abzugeben. Diese öffentliche Konsultation wird am 10. Juni 2022 enden.

Weitere Informationen über die harmonisierte Einstufung nach CLP finden Sie unter diesen Links:

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