Neuer Entwurf der ECHA-Leitlinien im kommenden Anhang VIII der 
CLP-Verordnung


Geschrieben von: Trace One

CLP-Anhang VIII: Was bringt er mit sich?

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In der Verordnung der Kommission (EU) 2017/542 ist definiert, wie die Übermittlung von Daten zu gefährlichen Gemischen harmonisiert werden soll, um Notfalleinsätze zu erleichtern. Bislang war die Datenübertragung in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich, was Probleme und Verzögerungen mit vielen Unannehmlichkeiten mit sich brachte, für diejenigen, die diese Gemische in verschiedenen Ländern vermarkten und daher unterschiedlichen Verfahren folgen müssen.

Einige neue Elemente, die durch diese Verordnung eingeführt werden, sind:

  • Europäisches Produktkategorisierungssystem, ein harmonisiertes System der Produktkategorisierung zur Beschreibung des Hauptverwendungszwecks eines Gemischs. Dieses System dient zur Vereinfachung und Standardisierung des Datenübertragungsprozesses;
  • UFI (Unique Formula Identifier = Eindeutiger Rezepturidentifikator), ein einheitlicher alphanumeri­scher Code, der auf das Etikett des Produkts gedruckt wird.

Es wird eine eindeutige Verbindung geschaffen zwischen einem in Verkehr gebrachten Gemisch und den Informationen über dieses spezifische Gemisch, die den Giftinformationszentren bereitgestellt werden, so dass die Rezeptur des Produkts präzise und schnell identifiziert werden kann. Der UFI-Code kann bei gefährlichen Gemischen für den industriellen Gebrauch und für Gemische, die nicht abgepackt sind, alternativ im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

Diese Verordnung (UE) 2017/542 tritt in drei Schritten in Kraft:

  • Januar 2020 für Gemische zur Verwendung durch private Verbraucher
  • Januar 2020 für Gemische zur gewerblichen Verwendung
  • Januar 2024 für Gemische zur industriellen Verwendung

Ziel dieser Leitlinien

Der Entwurf der kommenden „Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notver­sorgung“ befindet sich derzeit in einem Konsultationsprozess mit einem vorläufigen Veröffentlichungsdatum im Dezember 2018.

Die ECHA hat diese Leitlinien ausgearbeitet, um ein praktisches Werkzeug zu bieten, das den Beteiligten auf vielfältige Weise helfen kann, wie etwa die Klärung bestimmter Themen dieses neuen Anhangs VIII. Es gibt eine Reihe von Beispielen dafür, wie die in diesem Anhang beschrieben Verpflichtungen einzuhalten sind.

Ein Teil der Anleitung erläutert die Erzeugung, Verwaltung und Nutzung eines UFI-Codes anhand mehrerer Beispiele.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte den folgenden Links:

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