Neues zum PCN-Format für die Benachrichtigung von Giftzentralen


Geschrieben von: Trace One

CLP Anhang VIII

Neues zum PCN-Format für die Benachrichtigung von GiftzentralenNach Artikel 45 der CLP-Verordnung müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, den zuständigen Organisationen relevante Daten übermitteln, um bei Bedarf eine Notfallhilfe zu ermöglichen.

Bisher war dieser Prozess für jedes EU-Land unterschiedlich. Dies hat zu Problemen für diejenigen geführt, die gefährliche Gemische in mehreren EU-Ländern auf den Markt bringen und Daten an mehrere Organisationen in mehreren Formaten zu übermitteln müssen.

Die Verordnung 2017/542 zum CLP-Anhang VIII zielt darauf ab, das Einreichungsverfahren sowie das Format auf europäischer Ebene zu harmonisieren.

Das PCN-Format (PCN = Poison Centers Notification)

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich die offizielle Version 1.1 des PCN-Formatleitfadens veröffentlicht. Dies ist das harmonisierte Format, das nach Anhang VIII der CLP-Verordnung erforderlich ist, um die Datenstruktur der EU-Giftnotrufbenachrichtigungen zu harmonisieren.

Die ECHA startete auch ein Pilotprojekt zum Test der Anwendbarkeit dieses Formats.

Im Moment sind diesbezügliche Dokumente nur in englischer Sprache verfügbar.

ECHA-Konferenz

Am 21. Mai 2019 veranstaltet die ECHA eine Konferenz, die sich mit der harmonisier­ten Meldung an Giftzentren befasst. Trace One wird daran teilnehmen, um die neuesten Nachrichten zu diesem Thema zu erfahren.

Folgen Sie diesen Links, um die ECHA-Dokumente zu sehen, die sich auf das PCN-Format beziehen, und um weitere Informationen zum ECHA-Ereignis zu erhalten:

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