Pflichten des Importeurs gemäß HazCom


Geschrieben von: Trace One

Die Auslegung der OSHA

Pflichten des Importeurs gemäß HazCom

OSHA (Occupational Safety and Health Administration) ist die für den HazCom-Standard verantwortlich US-Behörde. Die OSHA veröffentlicht auf ihrer Website eine Reihe von Standardinterpretationen in Form von Fragen und Antworten, zur näheren Erläuterung einiger HazCom-Themen (Link siehe unten).

Eines dieser Themen betrifft die Identifizierung des Verantwortlichen (responsible party) und die Übermittlung seiner Kontaktinformationen im SDS. Die OSHA legt fest, wer für den Import von Chemikalien in den USA verantwortlich ist und welche Kontaktinformationen in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts enthalten sein müssen.

Die Antwort auf Question 2 stellt klar, dass "die erste US-Firma (Importeur / Händler), die die Sendung vom ausländischen Lieferanten erhält, nun die verantwortliche Partei für diese Chemikalie ist."

In der Antwort auf Question 1 heißt es: "Abschnitt 1 des SDB muss den Namen, die Adresse und die Telefonnummer des Herstellers, des Importeurs oder der anderen verantwortlichen Partei enthalten. Abschnitt 1 muss auch eine Notrufnummer enthalten. Diese Adresse muss in den Vereinigte Staaten und die Telefonnummer muss eine inländische Nummer sein" und eine "ausländische Adresse [...] kann in Abschnitt 1 aufgeführt sein, wenn die verantwortliche Partei der Ansicht ist, dass diese möglicherweise zusätzliche Informationen bereitstellen kann, und dies auf eine Weise, die keine Verwirrung stiftet, geschieht".

Die Antwort auf Question 11 bestätigt noch einmal, dass die Notrufadresse in den USA beheimatet sein muss.

This OSHA interpretation also gives information concerning HNOC (Health Hazards Not Otherwise Classified) and labelling.

Diese OSHA-Interpretation enthält auch Informationen zu HNOC (Health Hazards Not Otherwise Classified) und zur Kennzeichnung.

Sie finden diese OSHA interpretation unter diesem Link:

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