Richtlinie 2019/983: neue europäische Arbeitsplatzgrenzwerte
Geschrieben von:
Selerant EHS
Was bringt Richtlinie 2019/983 Neues?
Am 5. Juni 2019 wurde die europäische Richtlinie 2019/983 veröffentlicht. Sie aktualisiert Anhang III der Richtlinie 2004/37/EG (Arbeitsplatzgrenzwerte) durch Hinzufügen neuer Einträge.
Bei den beiden hinzugefügten Stoffen handelt es sich um:
- Formaldehyd (CAS-Nr. 50-00-0)
- 4,4′-Methylen-bis(2-chloranilin) (CAS-Nr. 101-14-4)
Einige in dieser Richtlinie angegebene Expositionsgrenzwerte sind nicht mit einzelnen Stoffen verbunden, sondern beziehen sich auf eine Vielzahl anorganischer Verbindungen. Die drei generischen Gruppen, die hinzugefügt wurden, sind:
- Cadmium und seine anorganischen Verbindungen
- Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen
- Arsensäure und ihre Salze, sowie anorganische Arsenverbindungen
Die Richtlinie 2019/983 trat am 10. Juli 2019 in Kraft, daher haben die Mitgliedstaaten bis zum 11. Juli 2021 Zeit, diese Aktualisierung zu übernehmen. Was das Inkrafttreten der Grenzwerte betrifft, so gelten für einige Einträge Übergangsmaßnahmen. Wir empfehlen die Durchsicht des vollständigen Texts der Richtlinie zur weiteren Information.
Den vollständigen Text der Richtlinie 2019/983 finden Sie unter:
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