
Richtlinie 2022/431: neue Europäische Arbeitsplatzgrenzwerte
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Regulatory
Geschrieben von:
Selerant EHS
Richtlinie 2022/431: Was ist neu?
Am 9. März 2022 wurde die europäische Richtlinie 2022/431 veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird Anhang III der Richtlinie 2004/37/EG, der die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz enthält, aktualisiert und um neue Einträge ergänzt.
Bei den dreizehn mit der Richtlinie 2022/431 hinzugefügten Stoffen handelt es sich um die folgenden:
- Acrylnitril (CAS-Nr. 107-13-1)
- Nickelverbindungen
- Blei und seine anorganischen Verbindungen
- N,N-Dimethylacetamid (CAS-Nr. 127-19-5)
- Nitrobenzol (CAS-Nr. 98-95-3)
- N,N-Dimethylformamid (CAS-Nr. 68-12-2)
- 2-Methoxyethanol (CAS-Nr. 109-86-4)
- 2-Methyoxyethylacetat (CAS-Nr. 110-49-6)
- 2-Ethoxyethanol (CAS-Nr. 110-80-5)
- 2-Ethoxyethylacetat (CAS-Nr. 111-15-9)
- 1-Methyl-2-pyrrolidon (CAS-Nr. 872-50-4)
- Quecksilber und zweiwertige anorganische Quecksilberverbindungen einschließlich Quecksilberoxid und Quecksilberchlorid (gemessen als Quecksilber)
- Bisphenol A (CAS-Nr. 80-05-7)
- Kohlenmonoxid (CAS-Nr. 630-08-0)
Für Benzol (CAS-Nr. 71-43-2) wird der Expositionsgrenzwert durch die Richtlinie 2022/431 aufgrund der Einstufung als Karzinogen der Kategorie 1A und der Möglichkeit der Hautresorption geändert. Es wird jedoch folgende Übergangsregelung eingeführt:
- Der in der Richtlinie 2019/130 vorgeschriebene Wert von 1 ppm (3,25 mg/m3) wird bis zum 5. April 2024 beibehalten.
- Ab dem 5. April 2024 bis zum 5. April 2026 wird der Grenzwert auf 0,5 ppm (1,65 mg/m3) gesenkt.
- Ab dem 5. April 2026 wird der Expositionsgrenzwert dauerhaft auf 0,2 ppm (0,66 mg/m3) gesenkt.
Richtlinie 2022/431 wird am 29. März 2022 in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten haben bis zum 5. April 2024 Zeit, diese Aktualisierung umzusetzen. Folglich hat Selerant bereits die zukünftige Analyse geplant, um die Datenaktualisierung gemäß der Richtlinie 2022/431 bereitzustellen.