Titandioxid in Kosmetika


Geschrieben von: Trace One

CMR-Stoffe und Kosmetika

titanium dioxide-cosmeticsArtikel 32 der Verordnung 1223/2009 über kosmetische Mittel untersagt die Verwendung von Stoffen, die nach CLP-Kriterien als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorien 1A, 1B und 2 eingestuft sind.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die Verwendung von CMR-Stoffen nach spezifischen Bewertungen des SCCS (Scientific Committee of Consumer Safety = Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit) zulässig ist, die ihre Sicherheit bei bestimmten kosmetischen Anwendungen garantieren.

Wann ist TiO2 erlaubt?

Titandioxid ist ein Stoff, der in vielen Bereichen, von Kosmetika bis zu Farben, allgemein Anwendung findet. Derzeit wird in Europa über eine mögliche harmonisierte Einstufung als krebserzeugend der Kategorie 2 gemäß der CLP-Verordnung diskutiert.

Auf der anderen Seite zeigt die Verordnung 1223/2009, dass Titandioxid in Kosmetika als Farbstoff (Anhang IV) und als UV-Filter (Anhang VI) verwendet werden darf.

Genauer gesagt darf TiO2 als UV-Filter in einer maximalen Konzentration von 25% in einer kosmetischen Formulierung verwendet werden. In Bezug auf TiO2 (Nanoform) sind die einzigen zugelassenen Nanomaterialien solche, die die in der Verordnung festgelegten Eigenschaften aufweisen.

Die Verordnung 1223/2009 legt außerdem fest, dass Titandioxid nicht für Anwendungen mit einer möglichen inhalativen Exposition der Lunge des Endverbrauchers verwendet werden darf. Diese Position wurde kürzlich durch eine Stellungnahme des SCCS (SCCS/1583/17) bekräftigt: "Opinion on Titanium Dioxide (nano form) as UV-Filter in sprays".

Die Verwendung spezifischer TiO2-basierter Nanomaterialien wurde vom SCCS für sicher erachtet. Als ein Beispiel können die drei in SCCS/1580/16 " Opinion on Titanium Dioxide (nano form) coated with Cetyl Phosphate, Manganese Dioxide or Triethoxycaprylylsilane as UV-filter in dermally applied cosmetic" beschriebenen Nanomaterialien als sicher in Kosmetika angesehen werden, die auf gesunde Haut, sei sie ungeschädigt oder sonnenverbrannt, aufgetragen werden.

In Anwendungen, in denen die Lunge TiO2-Partikeln ausgesetzt werden könnte, wie in Pulver- oder Sprühprodukten ist der Einsatz nach wie vor verboten.

Für weitere Informationen über Titandioxid und die Kosmetikverordnung folgen Sie bitte diesen Links:

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