Verordnung EU 2018/1513 veröffentlicht, bringt Änderungen bei Beschränkungen im REACH Anhang XVII


Geschrieben von: Trace One

Die Bedeutung von Beschränkungen

substances-restrictions-relevanceBeschränkungen sind ein Instrument zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor inakzeptablen Risiken, die mit einigen gefährlichen chemischen Stoffen verbunden sind. Beschränkungen, die in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) beschrieben sind, können die Herstellung, Verwendung oder das Inverkehrbringen eines bestimmten Stoffes einschränken oder untersagen. Beschränkungen, denen ein Stoff oder ein Gemisch unterliegt, müssen im Abschnitt 15 des SDB angegeben werden.

Was ändert sich im Anhang XVII durch die neue Verordnung?

Die Verordnung (EU) Nr. 2018/1513 führt die Beschränkung Nr. 72 ein, die die Verwendung von 33 CMR-Stoffen (d.h. Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend sind) in Kleidung, Schuhen und Textilerzeugnissen betrifft.

Dieses Dokument wurde am 12. Oktober 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 1. November 2018 in Kraft getreten. Die Beschränkung selbst tritt am 1. November 2020 in Kraft. Betreffend die Verwendung von Formaldehyd (CAS-Nr. 50-00-0) in Jacken, Mänteln oder Füllmaterial gilt eine Übergangszeit bis zum 1.11.2023. Die vollständige Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, ist im vollständigen Wortlaut der Verordnung 2018/1513 nachzulesen.

Trace One arbeitet bereits daran, seinen Kunden ein Datenupdate zur Verordnung 2018/1513 zur Verfügung zu stellen.

Für weitergehende Informationen zur Verordnung 2018/1513 folgen Sie bitte diesem Link

Newsletter 115