
Vorschläge und Neuigkeiten zu harmonisierten CLP-Einstufungen
Geschrieben von:
Selerant EHS
Harmonisierte Einstufung: Vorschläge für Stoffe
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC), der die Stellungnahmen der ECHA zu den Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt in den REACH- und CLP-Prozessen erstellt, hat auf der ECHA-Website für folgende Stoffe die vorgeschlagenen harmonisierten Einstufungen und zugehörigen Dossiers veröffentlicht:
- 2,4,6-Tri-tert-butylphenol (EG-Nr. 211-989-5, CAS-Nr. 732-26-3): Vorschlag von Belgien: Acute Tox. 4, H302, ATE = 500 mg/kg; Skin Sens. 1B, H317; STOT RE 2, H373. Darüber hinaus schlägt das RAC schlägt vor, den Stoff als Repr. 1B, H360D einzustufen.
- Methylmethacrylat (EG-Nr. 201-297-1, CAS-Nr. 80-62-6): Frankreich schlägt vor, den Stoff zusätzlich zur bestehenden Einstufung mit Resp. Sens. 1, H334 einzustufen.
- Ammoniumbromid (EG-Nr. 235-183-8, CAS-Nr. 12124-97-9): Schweden schlägt als harmonisierte Einstufung vor: Eye Irrit. 2, H319; Repr. 1B, H360FD; Lact., H362; STOT SE 3, H336. RAC schlägt STOT RE 1, H372 als zusätzliche Einstufung vor.
- 4,4’-Isopropylidendiphenol (Bisphenol A) (EG-Nr. 201-245-8, CAS-Nr. 80-05-7): Deutschland schlägt vor, Bisphenol A zusätzlich als sehr giftig für Wasserorganismen (Aquatic Acute 1; H400, M=1) und sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (Aquatic Chronic 1; H410, M=10) einzustufen.
Harmonisierte Einstufung: Absichten für Vorschläge
Es gibt neue Vorschläge für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung der folgenden Stoffe:
- Silber (EG-Nr. 231-131-3, CAS-Nr. 7440-22-4);
- Benzylalkohol (EG-Nr. 202-859-9, CAS-Nr. 100-51-6);
- Schwefelwasserstoff (EG-Nr. 231-977-3, CAS-Nr. 7783-06-4).
Die vorgeschlagenen Einstufungen werden vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) beurteilt. Weitere Einzelheiten zu den Absichten in Bezug auf diese Stoffe finden Sie auf der betreffenden ECHA-Seite für Absichten einer harmonisierten Einstufung.